„Chance für Therapeuten ohne Kassenzulassung – oder Risiko für die Patienten?“ – psycheplus Fachinformationen

Das neue Versorgungsstrukturgesetz

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Dipl.-Psychologe Benjamin Martens, Geschäftsführer der Betreiberfirma Mind & Mood GmbH.

Immer weniger Psychotherapeuten stehen zur Versorgung einer wachsenden Zahl von Klienten zur Verfügung, vor allem in ländlichen Regionen. Die Maßnahmen im Versorgungsstrukturgesetz, das seit 01.01.2012 in Kraft ist, sollen u.a. helfen, den Bedarf besser zu planen und so die Versorgung zukunftssicher zu gestalten. Hierzu zählt etwa, Praxen bei einer Überversorgung stillzulegen, wenn ein Arzt oder Psychotherapeut seine Praxis z.B. aus Altersgründen aufgibt. Voraussetzung für eine optimale Planung ist, die Verhältniszahlen von Arzt bzw. Therapeut je Einwohner an den tatsächlichen Bedürfnissen auszurichten. Eben dies ist aber im Falle psychischer Erkrankungen schon aktuell nicht gegeben, bemängelt der Psychologe Benjamin Martens, der den damit verbundenen Bedarf früh erkannt – und als Antwort darauf mit qualifizierten Fachleuten ein neuartiges Online-Angebot im Bereich Psychologie und psychische Gesundheitsvorsorge aufgebaut hat.

Zunahme psychischer Erkrankungen
Psychische Störungen gehören bekanntlich zu den häufigsten und auch kostenintensivsten Erkrankungen: Eine aktuelle Studie der DAK belegte jüngst, dass allein in 2011 rund 13,4 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage unter DAK-Versicherten auf seelische Ursachen zurückzuführen waren. Damit verzeichnen sie die höchste Zunahme im Vergleich zum vergangenen Jahr. Verschiedene Studien der gesetzlichen Krankenkassen und der Psychotherapeutenkammer weisen zudem darauf hin, dass die Anzahl von Personen, die psychotherapeutischer Hilfe bedürfen, zunimmt: Mindestens fünf Millionen Deutsche leiden demnach an einer psychischen Krankheit. Demgegenüber stehen aktuell höchstens 1,5 Millionen Therapieplätze. Durchschnittlich warten Betroffene drei Monate (12,5 Wochen) auf ein psychotherapeutisches Erstgespräch. Abseits der Großstädte sind die Wartezeiten sogar noch deutlich länger: Dort gibt es bis zu neunmal weniger Psychotherapeuten als in den Oberzentren. „Es besteht dringend Handlungsbedarf“, so der Psychologe Benjamin Martens, der 2011 mit psycheplus ein neuartiges Online-Angebot startete, um eine eigene Antwort auf diese Situation zu geben: Mit hochwertigen Informationen, einem wissenschaftlichen Selbsttest, dem gezielten Therapeuten-Matching sowie einer geschützten Community will er Betroffenen helfen, die Wartezeit auf einen Therapieplatz zu verkürzen – ohne eine in seinen Augen fragwürdige Online-Therapie anzubieten. „Für eine solide Diagnose und eine wirkungsvolle Behandlung brauchen Betroffene den direkten Kontakt zu einem geeigneten Therapeuten, sprich: einen Therapieplatz“, ist Martens überzeugt. Deshalb zielen die Neuerungen des Versorgungsstrukturgesetzes für ihn in Teilen in die falsche Richtung.

Was ändert sich für Psychotherapeuten?
Seit 01.01.2012 gilt das neue bundesweite Versorgungsstrukturgesetz. Entstanden ist es aus der Idee, die medizinische Versorgung bedarfsgerecht und wohnortnah zu gestalten. Durch das Gesetz haben die kassenärztlichen Vereinigungen nun gleichzeitig das Recht, Sitze aufzukaufen und stillzulegen, um einer Überversorgung vorzubeugen. Dort genau sieht der Psychologe Benjamin Martens die große Schwäche des neuen Gesetzes. Denn die neuen Regelungen gehen noch auf den Bedarfsplan von 1999 zurück und dieser geht insgesamt von einer Überversorgung mit Psychotherapeuten in Deutschland aus. Faktisch ist es jedoch so, dass selbst in Städten mit einer deutlichen rechnerischen Überversorgung die Wartezeiten mindestens mehrere Wochen betragen. „Das ist ein unzumutbarer Zustand für die Erkrankten“, so Martens. Das neue Versorgungsstrukturgesetz nimmt sich dieses Problems nicht an, und viele Psychotherapeuten befürchten, dass es zu einer Reduktion der psychotherapeutischen Kassensitze kommen wird. 2.000 Sitze könnten laut Berechnung des Berufsverbandes schlicht wegfallen. Denn die Bedarfsplanung wurde im Zuge des neuen Gesetzes nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechend neu geregelt.

Alternative: Therapeuten ohne Kassenzulassung?
Not macht erfinderisch – so heißt es schon in einem alten Sprichwort. So sehen es scheinbar auch die Krankenkassen. Sie übernehmen inzwischen auch die Kosten einer Behandlung durch qualifizierte Therapeuten, die keine Kassenzulassung besitzen, wenn hilfesuchende Patienten aus Mangel an Alternativen dort einen Therapieplatz gesucht und gefunden haben. Eine Kostenerstattung ist nämlich in bestimmten Fällen durchaus möglich: Wenn die Krankenkasse im Rahmen ihres Ermessens eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat und dadurch dem Versicherten für eine selbst erbrachte Leistung Kosten entstanden sind. Das regelt § 13 Abs. 3 im Sozialgesetzbuch (5. Buch). Die Entscheidung der Betroffenen, lieber einen Therapeuten ohne Kassenzulassung zu wählen als eine Wartezeit von mehreren Monaten in Kauf zu nehmen, ist für Benjamin Martens völlig nachvollziehbar. „Sie ist letztlich sogar sinnvoll, denn eine stark verzögerte Behandlung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich psychische Erkrankungen verschlimmern und im späteren Stadium schwerer therapierbar sind. In Folge dessen müssen Patienten dann vermehrt stationär behandelt werden.“ Voraussetzung ist für Martens allerdings, dass auch in einer solchen Konstellation eine hohe fachliche Qualifikation vorliegt – beispielsweise durch ein abgeschlossenes entsprechendes Studium in Kombination mit einer fachlichen Zusatzausbildung zum Therapeuten.

Neue Bedarfsplanung nach Morbidität
Eine Petition zur Neuberechnung des Bedarfsplanes, die dem Bundestag mit über 33.000 Unterschriften vorgelegt wurde, wird im Moment parlamentarisch geprüft. Hierin wird gefordert, die tatsächliche Häufigkeit von Krankheiten (Morbidität) als Grundlage für die Bedarfsplanung heranzuziehen. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält eine Neuberechnung des Verhältnisses von Einwohner je Psychotherapeut für erforderlich und unterstützt das Ziel der Petition. Bleibt es beim alten Schlüssel, wird es zumindest bei den viel zu langen Wartezeiten für psychisch kranke Menschen bleiben, fürchtet der Psychologe Benjamin Martens. Zwar soll die neue Bedarfsplanung bis 01.01.2013 vom Gemeinsamen Bundesausschuss „präziser“ gestaltet werden – allerdings bleibt bis zu deren Vorlage weiterhin ungewiss, in welchem Umfang dies zu einer spürbaren Verbesserung der Lage führen wird. Ab 2013 werden dann die Zulassungsausschüsse über mögliche Praxisaufkäufe entscheiden. Somit steht für Martens weiterhin die Gefahr der Reduktion von Praxiszulassungen im Raum. Fertig ausgebildete Psychotherapeuten müssen dann wohl weiterhin jahrelang auf eine Kassenzulassung warten. „Angesichts der lange dauernden Ausbildung der Therapeuten und des offensichtlich hohen Bedarfs an Therapieplätzen ist dies fatal“, so Benjamin Martens von psycheplus.
Durch die steigende Anzahl von Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen und die gleichzeitig faktische Unterversorgung an Therapeuten nehmen Arbeitsunfähigkeit und Frühberentungen kontinuierlich zu. Gleichzeitig steigen die Kosten durch vermehrt notwendig werdende Klinikaufenthalte und vermeidbare Langzeittherapien, wenn die Beschwerden chronisch werden. Für Martens liegt in den Forderungen der Petition der Schlüssel, um sowohl Betroffenen wirksamer zu helfen als auch die Kosten für die Krankenkassen und somit für die Allgemeinheit unter Kontrolle zu halten: „Eine Neuberechnung der Verhältniszahlen von Psychotherapeut je Einwohner ist angesichts der über Jahre hinweg entstandenen Lage unumgänglich. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein psychisch kranker Mensch nicht länger als drei Wochen auf einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten warten muss und die bestmögliche Behandlung bei einem ausgebildeten Spezialisten erhält, der auch einen schnellstmöglichen Behandlungserfolg gewährleistet.“
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