Nach langem Rechtsstreit darf sich die CenDenta Berlin GmbH & Co. KG nun wieder CenDenta Zentrum für Zahnmedizin nennen.
Doch diesem erfreulichen Urteil ist ein langatmiger und nervenaufreibender „Kampf“ vorausgegangen:
Am 11.06.2009 erhielt das CenDenta Team eine einstweilige Verfügung vom Landgericht, veranlasst durch einen zahnärztlichen Mitbewerber mit mehreren Zahnkliniken in Berlin, die es den CenDenta Zahnärzten untersagte, ihre große Praxis Zentrum für Zahnmedizin zu nennen. Laut der einstweiligen Verfügung sei der Begriff „Zentrum“ für den Verbraucher bzw. Patienten irreführend, da CenDenta als Zahnarzt Berlin angeblich kein Unternehmen mit überdurchschnittlicher Größe sei, dem eine über den unmittelbaren örtlichen Einzugsbereich hinausgehende Bedeutung zukäme. Insbesondere wurde CenDenta vorgeworfen, dass sie nicht das gesamte Spektrum der Mund- und Zahnmedizinischen Versorgung einschließlich kieferchirurgischer Eingriffe und kieferorthopädischer Behandlungen abdecke.
Fast über Nacht musste das CenDenta Team seine Website www.cendenta.de umschreiben, die Leuchtwerbung an der Hausfassade verhängen und alle Internet-Einträge, Praxisflyer und sogar Visitenkarten abändern. Fortan firmierte CenDenta als CenDenta „Zahnmedizin im Centrum“.
Die Berufung des CenDenta Teams vor dem 24. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin wurde durch den Beschluss vom 21.02.2011 abgelehnt.
Nachdem sowohl das Land-, als auch das Kammergericht Berlin der CenDenta Berlin GmbH & Co. KG untersagte, sich als „Zentrum für Zahnmedizin“ zu bezeichnen, wurde der Gemeinschaftspraxis am 07. März 2012 nun endlich das Recht auf die Verwendung des Begriffs „Zentrum“ zugesprochen. Dies verdankt CenDenta dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe, das in Bezugnahme auf seine liberale Rechtsprechung zum Werberecht für Ärzte und Zahnärzte im Rahmen der Verfassungsbeschwerde der CenDenta Zahnärzte die Entscheidungen des Land- und Kammergerichts Berlin aufgehoben hat.
Mit seiner liberalen Rechtsprechung zum (zahn)ärztlichen Werberecht bestätigt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) insbesondere den Bedeutungswandel des Zentrumsbegriffs explizit auch für den zahnärztlichen Bereich. Pauschale Verbote sind demnach unzulässig und bedürfen stets der Einzelfallbetrachtung, wobei insbesondere regionale Besonderheiten hinsichtlich des Begriffsverständnisses zu berücksichtigen sind. Eine Verknüpfung mit zahnärztlichen Fachgebietsbezeichnungen ist dagegen nicht erforderlich.
Zahnarztpraxen, die sich wie CenDenta als Zentrum bezeichnen möchten, sollten daher nachweisen können, dass sie hinsichtlich Größe und Bedeutung über den Durchschnitt gleichartiger Betriebe in ihrem unmittelbaren Einzugsbereich hinausragen. Wodurch oder worin sich diese Spitzenstellung begründet, kann mit dem BVerfG durchaus an verschiedene Leistungsmerkmale anknüpfen. Solange dies keine Irreführung der Patienten darstellt, sondern sachangemessene Informationen vermittelt werden, muss eine solche Bezeichnung zulässig sein.
Weitere Informationen zu den Fachgebieten und Leistungen von CenDenta Zentrum für Zahnmedizin erhalten Sie unter www.cendenta.de .
Kontakt:
CenDenta Berlin GmbH & Co. KG
Elsterwerdaer Platz 3
12683 Berlin
Tel.: +49(0)30 21 96 09 70
Fax: +49(0)30 23 25 43 59
E-Mail: info@cendenta.de
Web: www.cendenta.de
Geschäftsführer: Dr. Martin Trump, Matthias Hapke
CenDenta Zentrum für Zahnmedizin eröffnete im Oktober 2007 in Berlin Biesdorf auf über 1000 qm. Seit Bestehen konnte CenDenta bereits 12000 Patienten begrüßen.
Zahlreiche Spezialisten decken alle Fachrichtungen der modernen Zahnmedizin ab:
Große Kinderabteilung mit Kinderprophylaxe und Kieferorthopädie und auch Behandlung in Vollnarkose.
Chirurgische Abteilung mit ambulanten OP-Möglichkeiten und auch stationär in Kooperation mit der Klinik am Schloßpark Biesdorf (auf der Etage)
Abteilung für radiologische Diagnostik. Digitale Volumentomographie
Zahnärztliche Abteilung, allgemeine Zahnmedizin, ästhetische Zahnmedizin, Kiefergelenksdiagnostik/Therapie, Parodontologie, Endodontologie, Prothetik, Laserzahnmedizin
Implantologische Abteilung, Implantationen aller gängigen Implantatsysteme, mit und ohne Knochenaufbau, auch minimalinvasiv und computernavigiert.
Prophylaxeabteilung, Professionelle Zahnreinigung, Zahnkosmetik und Bleaching.