CDU/CSU-Fraktion favorisiert das Österreichische Modell für die häusliche Betreuung

Ein Ansatz, den die CDU/CSU-Fraktion derzeit favorisiert um die Schwarzarbeit in der häuslichen Pflege einzudämmen, ist das österreichische Modell der „selbständigen Personenbetreuer/innen“. Unterstützung und Zuspruch für diesen Vorschlag erhält die Fraktion von der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH, die die Umsetzung dieses Modells bereits seit vielen Jahren fordert.

Das so genannte „Hausbetreuungsgesetz“ gilt in Österreich seit 2007. Es sieht vor, dass eine häusliche Betreuung grundsätzlich im Rahmen einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Damit sind die rechtliche Absicherung der Betreuerinnen/der Betreuer und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der “24-Stunden-Betreuung” gewährleistet. Die Betreuer, meist aus Osteuropa, erhalten vom Kunden einen Tageslohn sowie freie Kost und Logis. Der Betreute erhält einen Zuschuss vom Staat.

Ein Modell, das die Hausengel GmbH bereits seit mehreren Jahren fordert und in Ansätzen bereits anbietet. Die selbständigen, qualifizierten und in Deutschland angemeldeten Franchisenehmer der Hausengel GmbH bieten Dienstleistungen im Bereich der häuslichen Versorgung und „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen an. Der Vorteil der Selbständigkeit in diesem Bereich ist eindeutig: Die Betreuungskräfte selbst können und wollen ihre Dienstleistungen nicht in einem festen Arbeitsverhältnis erbringen, da sie flexibel bleiben möchten und selbst ihre Kunden wählen und für sich gewinnen wollen. Die Pflegebedürftigen hingegen, können die Dienstleistungen nach Bedarf abrufen und müssen nicht als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten, wie der Gewährung von bezahltem Urlaub, einer 38,5-Stunden Woche und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, haften. Daher wäre eine klare gesetzliche Regelung für die Betreuung sowohl im Rahmen einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit eine große Erleichterung für alle Betroffenen.

„Die Zeit ist reif für eine einfache und für Laien verständliche Gesetzeslage, um die Pflegebedürftigen endlich rechtlich und wirtschaftlich zu entlasten. Einerseits haben die pflegebedürftigen Personen bei einem legalen Betreuungsverhältnis Anspruch auf Förderungen, zudem sind sie aber auch rechtlich auf der sicheren Seite. Diese Chance zur Legalisierung sollte auch in Deutschland gegeben sein“, macht Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel GmbH, deutlich.

Seit 2007 haben sich in Österreich bereits über 32.000 Betreuerinnen und Betreuer als Personenbetreuer/innen registrieren lassen. Sie leisten eine wichtige und wertvolle Arbeit zum Wohle der pflegebedürftigen Menschen in Österreich und konnten dank des Hausbetreuungsgesetzes aus der Schwarzarbeit heraus treten. Ein Schritt der in Deutschland noch gegangen werden muss.