Berufstätige Großeltern sollen ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf das geplante Betreuungsgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro monatlich haben, wenn sie sich nach der Geburt eines Enkelkindes für dessen Betreuung vom Arbeitgeber freistellen lassen. Dafür hat sich in der „Bild-Zeitung“ (Montagausgabe) der Vorsitzende der Senioren-Union Otto Wulff ausgesprochen. Wulff sagte: „Wenn beide Eltern nach der Geburt weiterarbeiten wollen, muss es möglich sein, den Anspruch auf das Betreuungsgeld auf die Großeltern zu übertragen.“
Die Großeltern könnten das Geld beispielsweise in die Rentenkasse einzahlen, damit während der Zeit der Enkelbetreuung keine Beitragsjahre verloren gehen, so Wulff.