Der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle, geht davon aus, dass dem Bund wegen der Klage von Air Berlin gegen den Berliner Flughafenbetreiber keine Mehrkosten entstehen. „Schadenersatzanforderungen richten sich grundsätzlich an die Flughafengesellschaft, die dafür hoffentlich die notwendige Vorsorge getroffen hat“, sagte der CDU-Politiker „Handelsblatt-Online“. „Ich gehe davon aus, dass sie über genügend Liquidität verfügt.“
Air Berlin hatte zuvor mitgeteilt, dass sie beim Landgericht Potsdam Klage mit dem Ziel eingereicht habe, den Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihr durch die Verschiebung der Flughafeneröffnung entstanden ist, gerichtlich feststellen zu lassen. Eine genaue Summe nannte Air-Berlin-Chef Hartmut Mehdorn nicht. Er erklärte, bisher seien bereits Schäden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hatte den Eröffnungstermin am 3. Juni 2012 nicht eingehalten und zwischenzeitlich mehrfach verschoben.