CDU-Haushaltsexperte Willsch warnt vor Verfassungskrise bei Euro-Rettung im Eiltempo

Der CDU-Haushaltsexperten Klaus-Peter Willsch warnt die Bundesregierung vor einer Verfassungskrise, sollte sie trotz des Urteils des Verfassungsgerichts über die Informationspolitik zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM am Abstimmungsprozedere festhalten. Nach dem Karlsruher Urteil könne der bisherige Zeitplan zur Beschlussfassung über ESM und Fiskalpakt „unter keinen Umständen“ aufrechterhalten werden, sagte er „Handelsblatt-Online“. „Sollten Bundesregierung und die Fraktionsführungen den Zeitplan trotz des Stoppsignals aus Karlsruhe durchpeitschen wollen, droht ein handfester Konflikt zwischen Verfassungsorganen“, sagte das Mitglied im Bundestagshaushaltsausschuss.

Auch der Bundesrat sei aufgefordert, im Zweifelsfalle dazwischen zu grätschen. „Die letzte Verantwortung liegt beim Bundespräsidenten, der nach diesem hochaktuellen Hinweis des Bundesverfassungsgerichtes überprüfen muss, ob die Gesetzesberatung in rechtsförmigem Verfahren erfolgt ist, bevor er seine Unterschrift darunter setzt.“ Der vorgesehene Fahrplan sei auch deshalb nicht akzeptabel, da der Bundestag „unter gewaltigem Entscheidungsdruck“ am nächsten Freitag als Start des ESM gar nicht mehr frei sei in seiner Entscheidung. „Allein die Abfolge setzt die Abgeordneten so gewaltig unter Druck, verbunden mit der steten Drohung, dass an Ihnen Europa scheitere, wenn Sie ablehnten. Rationale Entscheidungsprozesse sehen anders aus.“ Kritisch sieht Willsch überdies, dass die Zugeständnisse, die Griechenland und anderen Peripherieländern zugestanden werden sollen, erst anlässlich des EU-Gipfels kommende Woche besprochen würden. „Unmittelbar im Anschluss soll dann wohl auf Grundlage eines mündlichen Berichtes ruckzuck beschlossen werden.“ Auch über die widersprüchlichen Angaben zum Rekapitalisierungsbedarf der spanischen Banken sei noch nicht im Parlament und seinen Gremien gesprochen worden. „Vor dieser Kulisse der Unbestimmtheit soll der federführende Haushaltsausschuss bereits am Mittwoch, dem 27. Juni die abschließende Beratung des Gesetzespaketes vornehmen.“