Urteil an LG Düsseldorf zurückverwiesen
(ddp direct) Karlsruhe. Am 31.01.2012 hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofes einstimmig und deshalb durch Beschluss (ohne Verhandlung) das von der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Düsseldorf unter der Leitung von Frau Richterin Wierum am 15.12.2010 gesprochene Urteil gegen den Unternehmensgründer und CEO Frank Schaefer über 3 Jahre und 8 Monate Haft aufgehoben.
Caviar Creator betrieb bis 2010 die weltgrößten Kreislaufanlagen zur Störzucht und Kaviarproduktion in der Hansestadt Demmin in Mecklenburg-Vorpommern. Der Unternehmenssitz der Deutschlandniederlassung war Düsseldorf
Frank Schaefer war 2009 nach fast sechsjährigen ergebnislosen Ermittlungen in den USA verhaftet und zur U-Haft nach Düsseldorf überstellt worden.
Trotz „Geständnis“ (der BGH setzte den Begriff in Anführungszeichen) wurde das Urteil mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Aus der Begründung des Gerichts: „Das Urteil hält sachlichrechtlicher Überprüfung nicht stand, weil die Feststellung des Landgerichts, die Aktionäre hätten die Aktien aufgrund einer Täuschung erworben, durch die Beweiswürdigung nicht belegt ist.“
Frank Schaefer war nach dem Urteil in Revision gegangen und hatte damit nun Erfolg.
Der 3. Senat des Bundesgerichtshofes hat die „Die Sache … zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.“
BGH-Aktenzeichen 3 StR 285/11 vom 31.1.2012
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