Bundeswehrreform gestoppt: Bergner sieht klare Benachteiligung ehemaliger NVA-Soldaten

Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder, Christoph Bergner (CDU), und die ostdeutschen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben das Gesetz über den Personalabbau bei der Truppe im Zuge der laufenden Bundeswehrreform gestoppt. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Dienstagausgabe). Der Grund sind Nachteile für Soldaten in Diensten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR. Der vom Verteidigungsausschuss des Bundestages bereits gebilligte Gesetzentwurf sieht vor, dass Berufssoldaten, die langjährig und ausschließlich bei der Bundeswehr gedient haben, bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Truppe in den Genuss einer Pension kommen und zusätzlich unbegrenzt hinzu verdienen dürfen.

Bei ehemaligen NVA-Soldaten ist die Lage anders aus. Ihre Pension fällt wegen kürzerer Dienstzeiten geringer aus und wird, bis sie mit 65 Jahren Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, aufgestockt. Sie sollen dem Gesetzentwurf zufolge allerdings bloß dann unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, wenn sie auf die Aufstockung ihrer Pension verzichten. Darin sahen Bergner und der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Arnold Vaatz eine klare Benachteiligung der Ex-NVA-Soldaten. „Das geht so nicht“, sagte Bergner der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Es kann nicht sein, dass Biografien nicht gleich behandelt werden. Diese Ungerechtigkeit ist nicht vertretbar. Wir haben deshalb interveniert.“ Die Intervention führt dazu, dass der Entwurf in den Verteidigungsausschuss zurück verwiesen und voraussichtlich im Sinne der früheren NVA-Soldaten überarbeitet wird. Danach würde er ein zweites Mal an das Plenum weiter geleitet und dann voraussichtlich Gesetz. Normalerweise passiert so etwas höchst selten. Laut Verteidigungsministerium sind derzeit 6.200 Soldaten und 3.000 zivile Beamte überzählig. Die Zahl der möglicherweise betroffenen einstigen NVA-Angehörigen schätzt Bergner auf etwa 1.500.