Bundesverwaltungsgericht unterstützt Nachtflugverbot für Frankfurter Flughafen

Bereits am zweiten Tag des Prozesses ist das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen in greifbare Nähe gerückt. Der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sprach sich am Mittwoch für eine Bestätigung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes aus. Die erste Instanz hatte 2009 zwischen 23 und 5 Uhr ein vorläufiges Flugverbot verhängt.

Die Kriterien zum Schutz der Nachtruhe wurden in dem ersten Prozess richtig angewendet, bestätigte der Vorsitzende Richter des Vierten Senats, Rüdiger Rubel. „Wenn ein Flughafen wie Frankfurt in der Champions League spielt, bedeutet dies nicht automatisch, dass dort rund um die Uhr geflogen werden darf“, sagte Rubel. Es sei nötig, den Nachtflugbedarf jedes einzelnen Flughafens zu prüfen, da es keine Mechanismen gebe. Möglichst optimale Entfaltungsmöglichkeiten der Fluggesellschaften würden als Begründung für Nachtflüge nicht ausreichen.