Bundestagsgutachten: EZB-Beteiligung an Schuldenschnitt für Athen rechtswidrig

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EZB
dts Nachrichtenagentur

Ein Gutachten des Bundestages kommt laut einem Bericht der „Welt“ zu dem Schluss, dass die EZB sich nicht an einem griechischen Schuldenschnitt beteiligen darf. In dem Dokument, das der Zeitung vorliegt, wird ein möglicher Forderungsverzicht der EZB als monetäre Staatsfinanzierung bewertet – und die ist laut EU-Vertrag verboten. „Mit einem freiwilligen Schuldenschnitt trüge die EZB infolge des Wegfalls einer Schuld zur Senkung des Defizits und damit direkt und unabhängig von den Finanzmärkten zur Finanzierung des öffentlichen Defizits eines Mitgliedstaats bei“, heißt es in dem Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst im Auftrag der Linksfraktion erstellt hat.

Ein solcher Verzicht durch die Europäische Zentralbank wird vom Wissenschaftlichen Dienst als „verbotene Handlung“ qualifiziert. Zwar hält der Wissenschaftliche Dienst die Anleihekäufe der EZB prinzipiell für rechtens, nicht aber einen Forderungsverzicht. Linken-Chef Bernd Riexinger kündigte an, seine Partei werde gegen einen neuen Schuldenschnitt „notfalls“ vor Gericht ziehen. „Wir müssen eine Lösung finden, bei der endlich die Reichen zahlen“, sagte Riexinger. Athen solle neue Liquiditätslücken durch eine Solidarabgabe der griechischen Millionäre in Höhe von 50 Prozent decken, forderte der Linken-Chef.