Die von Union, FDP und SPD geplante Einschränkung des Rederechts stößt auch in den eigenen Reihen auf Kritik. Insbesondere in der SPD rührt sich deutlicher Widerstand, aber auch Vize-Bundestagspräsident Hermann Otto Solms von der FDP lehnte die geplante Änderung ab. Er sehe keine ausreichende Begründung für diese Einschränkung der Rechte von Abgeordneten, „die nach dem Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet sind`, sagte Solms der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagausgabe). Auch Vize-Bundestagspräsidentin Petra Pau von der Linkspartei sprach sich in der SZ dafür aus, eine solche Regelung in Karlsruhe prüfen zu lassen, falls der Bundestag die Novelle beschließen sollte. Ihre Grünen-Kollegin Katrin Göring-Eckardt sagte, damit würden die Rechte von Abgeordneten beschnitten, aber auch alle Möglichkeiten, die Debatten im Bundestag lebhafter zu gestalten, indem man auch denen das Wort erteile, die anderer Meinung seien als die Fraktionsmehrheit. Das gelte insbesondere dann, „wenn man nicht will, dass Politik in Talk-Shows sondern im Bundestag interessant debattiert wird“, sagte die Vize-Präsidentin des Parlaments. Der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz kündigte in der SZ an, er könne diese Einschränkungen nicht akzeptieren: „Ich werde diesem Vorschlag nicht zustimmen und ich gehe davon aus, dass andere in der Fraktion es genauso sehen.
Dieser Drops ist noch nicht gelutscht`, sagte Schulz. Der SPD-Vize-Fraktionsvorsitzende Axel Schäfer brachte für den Fall größeren Widerstandes eine Verschiebung der Abstimmung ins Spiel, die bislang für den 26. April geplant ist. Zwar halte er die angestrebte Regelung nicht für „das Ende der Demokratie“ Es handele sich im wesentlichen um eine Verkürzung des Rederechts bei persönlichen Erklärungen von bislang fünf auf drei Minuten. „Aber wir stehen nicht unter Zeitdruck“, sagte Schäfer und fügte hinzu, eine Klage gegen diese Regelung in Karlsruhe müsse verhindert werden. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat bereits angekündigt, bei einer Beschneidung der Rederechte vor das Verfassungsgericht zu ziehen.