Befürworter einer höheren Pendlerpauschale erhalten durch ein Gutachten aus dem Bundestag überraschend Argumentationshilfe: Das berichtet die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (Dienstag) unter Berufung auf eine neue Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments von Ende März. Danach ist die Entlastungswirkung für die Arbeitnehmer durch die Entfernungspauschale, gemessen an den tatsächlichen Fahrtkosten, seit Jahren stark rückläufig. Damit ein Durchschnittsverdiener über die Steuerersparnis den gleichen Anteil der Fahrtkosten decken könnte wie 1991 – damals lag der Anteil bei etwa 60 Prozent -, müsste die Pendlerpauschale nach einer Modellrechnung heute statt 30 Cent etwa 74 Cent pro Entfernungskilometer betragen.
Selbst für das Entlastungsniveau des Jahres 2004 müsste die Pendlerpauschale nach der Modellrechnung bei 49 Cent liegen. Die Berechnungen hatte die Linke-Bundestagsfraktion angefordert. Deren Vorsitzender Klaus Ernst verlangte einen „Inflationsschutz für Berufspendler“: „Wenn die Fahrtkosten steigen, muss auch die Pendlerpauschale steigen. Wir müssen die schleichende Schrumpfung der Pauschale stoppen, das ist eine indirekte Steuererhöhung“, sagte Ernst. Für Geringverdiener müsse es zudem ein pauschales Pendlergeld nach dem Vorbild des Kindergeldes geben.