Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine kleine Steuerreform beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 310 Abgeordneten für, 243 Abgeordnete gegen die Änderungen im Einkommensteuerrecht. Damit soll der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen zum 1. Januar 2013 von 8.004 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro angehoben werden.
Der Verlauf des Einkommensteuertarif soll so angepasst werden, dass die sogenannte „kalte Progression“ abgebaut wird. Die Wirkung der kalten Progression im Tarifverlauf soll von der nächsten Wahlperiode an alle zwei Jahre überprüft werden. Die Gesetzesänderung muss noch durch den Bundesrat.