Bundestag beschließt Einsetzung von Neonazi-Untersuchungsausschuss

Der Bundestag hat am Donnerstag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Morden der rechtsextremen „Zwickauer Zelle“ beschlossen. Das Gremium, das Versäumnisse bei den Ermittlungen zu den Neonazi-Morden aufarbeiten soll, wurde einstimmig von allen fünf Bundestagsfraktionen eingesetzt. Der Ausschuss hat elf Mitglieder, vier von der Union, drei von der SPD, zwei von der FDP und je ein Abgeordneter von Grünen und Linkspartei.

Vorsitzender des Gremiums ist der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy. Der Ausschuss soll Aufschluss darüber geben, warum die rechtsextreme Neonazi-Gruppe jahrelang agieren konnte, ohne dass sich Sicherheitsbehörden eingeschaltet hatten. Zudem soll der Ausschuss klären, welche Konsequenzen aus den Ermittlungspannen gezogen werden können. Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit dem 11. November gegen Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen bildeten die am 4. November verstorbenen Uwe B. und Uwe M. gemeinsam mit der Beschuldigten Beate Z. den „NSU“. Diese Gruppierung soll für die sogenannten Ceska-Morde an neun Mitbürgern türkischer und griechischer Herkunft der Jahre 2000 bis 2006, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn am 25. April 2007 sowie die Sprengsatzanschläge vom 19. Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in Köln verantwortlich sein.