Die Bundesregierung will offenbar den Export von Waffen und Rüstungsgütern vereinfachen und damit der Industrie entgegen kommen. Das geht aus zwei Referentenentwürfen des Wirtschaftsministeriums für eine Reform des Außenwirtschaftsrechts hervor, die dem „Spiegel“ vorab vorliegen. Die beiden Vorschriften regeln den größten Teil des deutschen Exports von Wehrtechnik.
Ziel sei es, „das Außenwirtschaftsrecht zu entschlacken“ und „deutsche Sondervorschriften aufzuheben, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen“, so das Ministerium. Die neuen Bestimmungen sollen vorrangig Exporte in „Drittländer“ außer halb der EU strikt regeln. Rüstungsexporte zwischen EU-Staaten werden als „Verbringungen“ betrachtet, die teils mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren möglich sein sollen. Die Entwürfe passen deutsches Recht an die weniger restriktiven EU-Regeln an und erleichtern damit Rüstungsexporte deutscher Firmen in alle Welt. „Früher haben die Bundesregierungen immer betont, dass es trotz der Harmonisierung in Europa bei den strengeren deutschen Regeln bleiben soll“, sagt Katja Keul, die zuständige Grünen-Abgeordnete im Bundestag. „Offenbar gilt das jetzt nicht mehr.“ Das Wirtschaftsministerium hat die Verbände der deutschen Außenwirtschaft für Mittwoch zu einer Anhörung eingeladen.