Bundesregierung plant Alternative zur Limited Liability Partnership LLP
Aus einer Pressemitteilung des Bundestags von vergangener Woche geht hervor, dass die Bundesregierung die Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Freiberufler plant. Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll aber weiterhin bestehen bleiben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Bundesregierung plant laut ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (BT- Drucks. 17/10487) die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für die Angehörigen der freien Berufe. Hierdurch soll diesen bei der Wahl der Rechtsform eine Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) zur Verfügung gestellt werden.
Da das Haftungskonzept der Partnerschaftsgesellschaft insgesamt auf wenig Zuspruch gestoßen sei, sei vielfach der Wechsel der Rechtsform zur Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht gewählt worden. Obwohl dies rechtlich nicht zu beanstanden sei, jedoch mit höheren laufenden Kosten der Beteiligten einhergeht, soll den deutschen Freiberuflern nun eine Alternative zur LLP nach deutschem Recht angeboten werden.
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