Bundesregierung enttäuscht über „Hochverratsgesetz“ in Russland

Die Bundesregierung hat sich „enttäuscht“ über die Verabschiedung des Hochverratsgesetzes in Russland gezeigt. „Damit wird die Zivilgesellschaft weiter geschwächt und internationale Zusammenarbeit dem Risiko einer Kriminalisierung ausgesetzt“, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning. „Das Gesetz verstärkt den Druck auf die Opposition und die russischen Bürger, die frei leben, arbeiten und sich ohne Angst vor Repressionen engagieren wollen. Es birgt die Gefahr von Behördenwillkür“, so Löning weiter.

Der Druck auf die Opposition, der in den letzten Monaten ohnehin erheblich zugenommen hat, werde dadurch noch einmal erhöht. „Die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Russland ist offensichtlich“, kritisierte Löning scharf und fordere Präsident Putin auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Nach dem neuen Gesetz gilt nicht mehr nur die Weitergabe geheimer Informationen an ausländische Regierungen als Hochverrat, auch Beratung oder Finanzhilfe etwa für internationale Organisationen sind künftig strafbar, wenn diese an „gegen die Sicherheit Russlands gerichteten Aktivitäten“ beteiligt sind.