In einer sogenannten Kleinen Anfrage fordern einige Abgeordnete und die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag die Regierung auf, Antworten auf offene Fragen beim Thema „Bekannte Versender“ zu geben.
Hintergrund sind die Änderungen bei den Luftsicherheitsvorschriften, die zum 25. März 2013 in Kraft treten. An diesem Stichtag endet die Übergangsfrist und bisher per Sicherheitserklärung zugelassene „Bekannte Versender“ verlieren ihren Status. Im Sinne der „sicheren Lieferkette“ gilt deren Fracht fortan als unsicher und somit werden zusätzliche Kontrollen vor der Verladung in ein Luftfahrzeug nötig. Der einzige Ausweg: eine Zulassung als „Bekannter Versender“ durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Kern der Anfrage an die Bundesregierung war die Tatsache, dass von den bislang rund 40.000 Bekannten Luftfrachtversendern bis zum Mai 2012 nur rund 700 Unternehmen vom LBA zugelassen waren. Lediglich von rund 4.200 weiteren Unternehmen liegen dem LBA bislang Interessensbekundungen vor. Luftfracht-Experten sowie die anfragenden Abgeordneten sehen deshalb ab 2013 erhebliche Verzögerungen bei der Abwicklung von Luftfracht-Versendungen voraus und baten deshalb die Bundesregierung um Stellungnahme.
Die Bundesregierung veröffentlicht in Ihrer Antwort vom 13. Juli 2012, dass sie sich des nahenden Problems bewusst sei. Auf die Frage, welche Gegenmaßnahmen sie ergriffen habe oder noch ergreifen wird, werden zusätzliches Personal bei den involvierten Behörden sowie neue zuzulassende Maßnahmen bei den Sicherheitschecks aufgeführt. So sollen sowohl die Anträge beim LBA beschleunigt abgewickelt werden, als auch die Kontrollen unsicherer Luftfracht auf Flughäfen. Grund für das bislang mangelnde Interesse an einer LBA-Zulassung sei ein Unsicherheitsfaktor auf der Kostenseite. Die Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) sei aktuell im Rahmen der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes noch an europäische Vorschriften anzupassen, so die Bundesregierung. Somit können viele luftfrachtversendende Unternehmen Stand heute noch nicht abschätzen, ob ein Antrag auf LBA-Zulassung günstiger wäre als die fortwährende nachträgliche Sicherheitsüberprüfung durch einen „Reglementierten Beauftragten“ oder die Luftfahrt-Unternehmen. Die LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH in Neu-Isenburg ist sich dieser Problematik bewusst und unterstützt antragstellende Unternehmen durch maßgeschneiderte Beratungs- und Schulungsangebote rund um den Antrag auf Zulassung durch das LBA. So haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, vorab die Vorteile einer LBA-Zulassung für sich zu erörtern und bekommen bei Ihrem Antrag kompetente Unterstützung durch die erfahrenen Luftsicherheitsexperten des LOGISTIC TRAINING CENTERS.
Das Online-Portal www.bekannter-versender.de ist eine kompetente Anlaufstelle und Informationsquelle für Unternehmen, die Luftfracht versenden. Betreiber des Portals ist die LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH aus dem hessischen Neu-Isenburg. Vor dem Hintergrund der geänderten Luftsicherheitsbestimmungen zum 25. März 2013 informiert und berät das LOGISTIC TRAINING CENTER auf diese Weise Unternehmen zum Thema Zulassung als „Bekannter Versender“ durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Logistik, der Luftsicherheit sowie bei Aus- und Weiterbildung kommen den Kunden zugute. Wertvolles Branchenwissen, das gerade beim Thema LBA-Zertifizierung unverzichtbar ist.
Kontakt:
LTC – www.bekannter-versender.de
Katharina Erb
An der Gehespitz 60
63263 Neu-Isenburg
06102/ 88 270 20
K.Erb@logistic-training-center.com
http://www.bekannter-versender.de
Pressekontakt:
Logistic Training Center GmbH
Katharina Erb
An der Gehespitz 60
63263 Neu-Isenburg
06102/ 88 270 20
K.Erb@logistic-training-center.com
http://www.bekannter-versender.de