Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht die fehlenden Regeln zur Vorratsdatenspeicherung nicht als Hauptproblem bei der Strafverfolgung der Zwickauer Zelle. „Die Verfassungsschutzbehörden hatten seit zwölf Jahren eine Fülle von Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten, aber haben sie überhaupt nicht nutzbringend eingesetzt“, sagte Schnarrenberger im Deutschlandfunk. Der Blick auf die Vorratsdatenspeicherung sei daher falsch.
„Hier liegen Versäumnisse und Defizite viel, viel tiefer und viel weiter zurück“, so die Bundesjustizministerin. Dennoch müssten die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung überarbeitet werden. Eine Datenspeicherung ohne Anlass verstoße gegen die bestehenden EU-Richtlinien. „Aber wenn wir am Ende dahin kommen, dass diese Richtlinie geändert wird, dass wir möglichst sehr eingegrenzt nur Daten haben, dann wäre das ja schon mal ein gewisser Fortschritt“, sagte Schnarrenberger. Daher sei der Versuch der Bundesregierung, diese Richtlinie „vernünftig und grundrechtschonend“ zu überarbeiten, richtig. „Und dann haben wir hoffentlich am Ende dann einen besseren Datenschutz, aber auch die richtigen Wege zur Strafverfolgung als derzeit.“