Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Regeln für Steuerhinterzieher geändert. In ihrem Urteil entschieden die Richter am Dienstag, dass bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro der Angeklagte in der Regel ins Gefängnis muss. In diesem Zusammenhang hob der erste Strafsenat die zweijährige Bewährungsstrafe für einen Geschäftsmann aus Augsburg auf.
Dieser hatte Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen, was durch eine Betriebsprüfung aufgedeckt wurde. Jetzt muss die Strafe vom Landgericht Augsburg neu verhängt werden. Die Richter folgten in ihrem Urteil der Revision der Staatsanwaltschaft. Der BGH bekräftigte mit seinem neuen Urteil eine Entscheidung vom Dezember 2008. Damals hatte der Strafsenat Leitlinien für Steuerhinterziehung aufgestellt, die sich an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren. Bis 50.000 Euro war eine Geldstrafe fällig, bis 100.000 Euro war es vom Einzelfall abhängig. Schon damals stellte das Gericht klar: Bei sechsstelligen Beträgen müssen die Steuersünder künftig in der Regel hinter Gitter. Nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen ist ab sofort noch eine Bewährungsstrafe möglich.