Der unter Vergewaltigungsverdacht stehende Gründer der Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden. Das entschied der britische Supreme Court in London am Mittwoch. Assange kann nun nur noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das Urteil einlegen.
Die schwedische Staatsanwaltschaft wirft dem Australier Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch vor und hatte eine Auslieferung beantragt. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Kampagne gegen Wikileaks. Der Australier lebt seit seiner Festnahme am 7. Dezember 2010 unter strengen Auflagen in Großbritannien und muss unter anderem eine elektronische Fußfessel tragen. Wikileaks hatte im November 2010 rund 250.000 Geheimdokumente aus dem US-Außenministerium veröffentlicht und damit für weltweite Aufregung gesorgt. Die Enthüllungsplattform hatte zuvor bereits mit Geheimdokumenten zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak international Aufsehen erregt. Zuletzt hatte die Enthüllungsplattform erklärt, die Veröffentlichung von geheimen Dokumenten aufgrund von Geldproblemen bis auf weiteres auszusetzen.