Bremerhavener Weserstrand: Magistratsvorlage irreführend
(NL/7388626704) Magistrat verschweigt: freizugängliche Badestelle als kostengünstigste Lösung mit Bojenbegrenzung möglich
Die aktuelle Magistratsvorlage bezüglich der Frage einer Freigabe des Badens in der Weser ist nach Auffassung der Weserschwimmer-Bewegung irreführend, da in dem Papier wichtige Fakten außer Acht gelassen werden und zudem die Stadtverordneten mit Phrasen bezüglich der jahrelang gepflegten, künstlich hochgekochten Sicherheitsbedenken eingeschüchtert werden. Mit der Magistratsvorlage sollen den Stadtverordneten am 10. Juli insgesamt drei Lösungsvarianten zum Mehrheitsbeschluss vorgestellt werden. Nachfolgend seien die Varianten bezüglich ihrer Auswirkungen untersucht:
Gemäß Variante 1 lässt der Magistrat die Bädergesellschaft Bremerhaven mbH weiterhin am privatrechtlich motivierten Badeverbot im Bereich des Weserstrandbads festhalten. Für diese Variante soll insbesondere eine verstärkte Strandaufsicht zur Ahndung und wirksamen Unterbindung des per Hausordnung verbotenen Badens bereitgestellt werden.
Gemäß Variante 2 lässt der Magistrat im Bereich des Weserstrandbads einen mittels Bojenkette klar abgegrenzten, gesicherten Schwimmbereich einrichten. Für dieses Szenario gelten mindestens so hohe Verkehrssicherungspflichten wie für ein übliches, nur gegen Eintrittsgeld zugängliches Schwimmbad. Diese kostenintensivste Lösung dürfte sich die hochverschuldete Stadtgemeinde Bremerhaven wohl kaum leisten können.
Gemäß kostengünstigster Variante 3 schlägt der Magistrat vor, das Weserstrand zukünftig von der Bädergesellschaft Bremerhaven mbH als freizugängliche, unbeaufsichtigte Badestelle bewirtschaften zu lassen, um den Gemeingebrauch des Badens unter Wegfall der privatrechtlichen Badeverbotsregelung zu dulden. Erstaunlicherweise wird den Stadtverordneten hierbei verschwiegen, dass die Installation der von DLRG und Weserschwimmer-Bewegung aus Sicherheitsgründen geforderten Bojenkennzeichnung mit diesem Modell der freizugänglichen Badestelle vereinbar ist und sogar in den entsprechenden Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. über die „Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Gewässern“ empfohlen wird. Entweder haben die betreffenden Fachämter nicht richtig recherchiert oder es soll bewusst desinformiert werden. Aus der Historie heraus betrachtet muss Letzteres angenommen werden.
Zudem wird das Grundrecht auf Ausübung des Gemeingebrauchs des Badens mit dieser Beschlussvariante insofern lächerlich gemacht, als durch Aufstellung verängstigender, abschreckender Warnschilder mit Aufschriften wie „Lebensgefahr bei freiem Schwimmen“ oder „beständiges Vorhandensein von gefährlichen Strömungen im Uferbereich“ usw. dauerhaft vom Baden abgeraten werden soll, anstatt eine angemessene und ansprechende Infotafel mit Sicherheitshinweisen und Baderegeln zu realisieren. (Siehe auch http://www.newsmax.de/bremerhavener-weserstrand-bojen-und-hinweistafel-unverzichtbar-pressemitteilung63305.html )
Egal wie die Stadtverordneten abstimmen werden, die Magistratsvorlage zielt letztlich darauf ab, dass die insbesondere von CDU und SPD gewollte Verbotssituation zu bestätigen ist.
Weserschwimmer Harm Ahlers: „Magistrat und Politik haben die volle Verantwortung dafür zu tragen, dass sie das landesrechtlich seit Juli 2013 eingeräumte Grundrecht des Gemeingebrauchs des Badens vor dem Bremerhavener Weserstrand nur aufgrund von üblichen Gefährdungen wie Gezeitenströmung und Schiffswellen weiterhin verwehren und damit die Gemeingebrauchsverordnung des Landes Bremen ad absurdum führen.“
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