Im Prozess gegen den geständigen norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik hat die Verteidigung einen Freispruch wegen „Notwehr“ gefordert. Bei einer Verurteilung solle der 33-Jährige nicht in die Psychiatrie eingewiesen werden, sondern eine „möglichst milde Haftstrafe“ erhalten, erklärte Breiviks Anwalt Geir Lippestad am Freitag in seinem Schlussplädoyer in Oslo. Zudem müsse Breivik als zurechnungsfähig eingestuft werden, da er bei den Anschlägen überlegt und wie ein „zynischer Terrorist“ gehandelt und seine Opfer „gezielt politisch“ ausgesucht habe.
Lippestad musste für Breivik aus formellen Gründen einen Freispruch fordern, da sein Mandant zu Beginn des Prozesses auf nicht schuldig plädiert hatte. Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft die Zwangseinweisung Breiviks in eine geschlossene Psychiatrie wegen weiter bestehender Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit beantragt. Das Urteil wird für Juli oder August erwartet. Breivik hatte im Juli 2011 in Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet und anschließend auf der Insel Utøya in einem Feriencamp 69 Menschen erschossen.