Bei der Anfertigung eines Gebäudepasses für Wohngebäude wird von einem dafür zugelassenen Gutachter ein Gebäudecheck vorgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine finanzielle Beteiligung des luxemburgischen Ministeriums in Höhe von 75% der anfallenden Gutachterkosten möglich.
Eigentümer von Wohngebäuden in Luxemburg können für einen Gebäudepass von einem dafür zugelassenen Bauingenieur oder Architekten einen Gebäudecheck durchführen lassen. Mit Hilfe einer speziellen Software werden nachfolgend genannte Faktoren vom Gutachter überprüft und bei festgestellten Problemen oder Mängeln am Wohngebäude mit softwaretechnischer Unterstützung geeignete Maßnahmen zur Abhilfe vorgeschlagen. Es erfolgt eine Untersuchung des Gebäudes bezüglich der Sicherheit, der Gesundheit und Hygiene, dem Energieverbrauch, der Technik und Funktion sowie sozialer Aspekte.
Untersuchte Aspekte beim Gebäudepass
Die bei der Gebäudeinspektion untersuchten Sicherheitsaspekte können beispielsweise die Beschaffenheit bzw. das Vorhandensein von Geländern (Treppengeländer, Balkongeländer u.a.) oder Notausgängen betreffen. Beim Punkt ‚Gesundheit und Hygiene‘ kontrolliert der beauftragte Gutachter eine etwaige Beeinträchtigung des Wohlbefindens bzw. Gefährdung der Gesundheit der Bewohner durch Schadstoffe oder giftige Substanzen im Wohnbereich, extreme Feuchtigkeit oder Temperatur, Mikroben oder Ungeziefer, Lärmbelästigungen oder ähnlichem.
In Bezug auf die energetische Situation des Gebäudes werden wie beim Energiepass der Zustand bzw. Mängel an der Gebäude-Dämmung, den Außenflächen, der Heizungsanlage und der Warmwasserinstallation beleuchtet. Bei ‚Technik und Funktion‘ steht die Beurteilung des Gebäudes hinsichtlich technischer und funktionsspezifischer Mängel im Mittelpunkt: wie ist es um das Alter, den Zustand und die Funktionstüchtigkeit verschiedener Gebäudeteile oder aller Leitungsnetze bestellt?
Abschließend wird das Gebäude der Prüfung auf geltende soziale Standards unterzogen. Wie sieht es mit der Anordnung und den Abmessungen der Zimmer aus, wie mit der Wohnfläche pro Person und – ist die Barrierefreiheit gegeben: Hat gegebenenfalls eine Anpassung der Wohnungen an Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu erfolgen?
Staatliche Förderung seitens Luxemburg
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das zuständige luxemburgische Ministerium einen wesentlichen finanziellen Anteil an den anfallenden Gutachterkosten – bis zu 75% sind möglich. Die Gewährung der staatlichen Förderung erfolgt hierbei unabhängig von der Wohnfläche und der sozialen und wirtschaftlichen Situation des Haushaltes. Sehr vorteilhaft ist der Umstand, dass Eigentümer nicht verpflichtet sind, die gesamten Ausgaben für den Gebäudepass vorzustrecken. Sobald der Eigentümer des Gebäudes den Nachweis erbringt, dass er 25% der Rechnung des Gutachtens gezahlt hat, wird die staatliche Beteiligung direkt an den Gutachter gezahlt.
Im Allgemeinen beträgt die Gültigkeit des ausgestellten Gebäudepasses 10 Jahre. Beim Vorliegen schwerwiegender oder außergewöhnlicher Umstände kann vom Ministerium dennoch eine neuerliche Ausstellung eines Gebäudepasses zugelassen werden.
Weitere Informationen sind auf der Seite http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/logement/acquisition/performances-energie/carnet-habitat/index.html abzurufen.
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