Der Bundesgerichtshof hat am Freitag den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer des „Nationalistischen Untergrunds“ (NSU), Holger G., aufgehoben. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht, dass er den NSU unterstützt habe, hieß es zur Begründung. Dem 37-Jährigen wird vor allem vorgeworfen, der Zwickauer Terrorzelle im Jahr 2001 oder 2002 eine Waffe für spätere Banküberfälle und Morde der Terrorgruppe besorgt zu haben.
Der in diesem Zusammenhang stehende Vorwurf zur Beihilfe zum Mord bestätigte sich nach Ansicht der Richter nicht. Die Pistole habe nicht als eine der Tatwaffen identifiziert werden können. Zudem gebe es keine konkreten Hinweise darauf, dass der Mann in die Planung der Morde sowie in die Banküberfälle einbezogen war. Holger G. war am 13. November 2011 als erster mutmaßlicher Unterstützer bei Hannover festgenommen worden. Die Zwickauer Terror-Zelle wird für bundesweit neun Morde mit fremdenfeindlichem Hintergrund sowie für den Mord an einer Polizistin verantwortlich gemacht.