Bewerben Sie sich um den Arthur-Koestler-Preis 2011!

Einsendungen nur noch bis 15. August möglich

(dgpd Berlin) Noch bis zum 15. August 2011 sind Einreichungen für den Arthur-Koestler-Preis möglich! Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. hat die Kategorien Print und Hörfunk um die Kategorie Fernsehen erweitert.

Die Teilnahme-Kriterien: Mit dem mit jeweils 2.000 Euro pro Kategorie dotierten Medienpreis würdigt die DGHS herausragende Beiträge zum Thema Sterben unter besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts. Die Arbeiten sollen geeignet sei, eine breite gesellschaftliche Diskussion der Selbstbestimmung am Lebensende zu befördern. Es können Berichte, Reportage, Hörfunkbeiträge oder Filmbeiträge eingereicht werden. Eine Jury bewertet die Einsendungen. Die Preisverleihung wird am 2. November 2011 in Berlin stattfinden – dem 4. Internationalen Tag des Rechts auf ein Sterben in Würde.

Wer kann sich bewerben? Alle Journalisten im deutschsprachigen Raum, die auch Verfasser des jeweiligen Beitrags sind. Der Beitrag muss zwischen dem 1. September 2010 und dem 15. August 2011 veröffentlicht worden sein.
Was muss eingereicht werden?
Der Beitrag als Kopie oder CD/DVD (3 Expl.) und eine Vita des/der Verfasser/-in.

Ihre Bewerbung bitte bis zum 15. August 2011 (Posteingang) per Briefpost an:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Stichwort: Arthur-Koestler-Preis 2011
Kronenstr. 4
10117 Berlin
Oder per E-Mail an: presse@dghs.de
Wir bitten, diese Ausschreibung auch an freie Mitarbeiter weiterzuleiten. (http://www.dghs.de/presse/medienpreise.html)
Pressekontakt:
Frau Wega Wetzel, Tel. 030 / 21 22 23 37-22.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
wega.wetzel@dghs.de
030-21222337-22
http://www.dghs.de