Die Corona-Pandemie stellt viele Hotels, Gaststätten, Herbergen, Restaurants und andere Unternehmen wegen staatlicher Betriebsschließungen vor erhebliche bis existenzbedrohende Probleme. Obwohl viele Unternehmer genau für solche Fälle Versicherungen abgeschlossen hatten, weigern sich viele, für die Schäden einzustehen.
Die Versicherungen begründen ihre Weigerung zu zahlen oft damit, dass „Corona“ in den AGB nicht explizit aufgeführt wurde oder dass eine „konkrete“ Schließung angeordnet sein müsste und nicht nur eine „allgemeine“. Beliebt ist auch, dem Versicherungsnehmer irgendeine Art an Mitverschulden zuzurechnen, um zumindest die Höhe des Schadens aus Versicherungssicht zu minimieren.
Verschiedene Versicherer werben mit Vergleichen oder Kulanzangeboten. Die bekannten Vorschläge enthalten einen sehr niedrigen pauschalen Ersatz. Zum einen ist das Angebot sehr oft nur „15%“ der eigentlich versicherten Summe, zum anderen nur für „30 Tage“ angesetzt, egal, wie lange die Betriebsschließung eigentlich dauert oder wie oft sie verfügt wurde. Je länger also eine Betriebsschließung dauert und je öfter sie im Rahmen einer Krise wie der jetzigen Corona-Krise angeordnet wird, desto schlechter steht der Unternehmer als Versicherungskunde da! Diese Angebote erscheinen vielen nicht als faires Angebot, weil es viel zu wenig Kompensation bringt („15%“ statt „100%“) und dann auch noch zeitlich auf nur 30 Tage begrenzt ist, obwohl die meisten Betriebe mindestens zwei Monate geschlossen sein mussten. Außerdem wäre bei Vergleichsannahme jeder neue künftige Versicherungsfall wegen „Corona“ ausgeschlossen.
Für viele Unternehmer geht es um die wirtschaftliche Existenz. Solche Angebote sollten keinesfalls und nicht ohne eine anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden.
Die Anwaltskanzlei Arnold ist seit ca. 20 Jahren auf Kapitalanlage- und Versicherungsrecht spezialisiert. Sie vertritt bundesweit Mandanten zur Lösung von Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung der geltend gemachten Ansprüche.
Anwaltskanzlei Arnold
Rechtsanwalt Matthias Malecki
Tel.: 0351/426 40 620
malecki@anwaltskanzleiarnold.de