Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde „klarstellend“ geregelt, dass erhaltene Stückzinsen zu versteuern sind. Dabei ist auf den Zufluss der Stückzinsen abzustellen. Damit unterliegen nach Einführung der Abgeltungsteuer auch die Stückzinsen der Besteuerung, die man für Wertpapiere erhalten hat, die bereits vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt hierzu aus: Beim Finanzgericht (FG) Münster ist nunmehr ein Klageverfahren anhängig, in dem vom Kläger geltend gemacht wird, dass es sich bei der Änderung des Einkommensteuergesetzes nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestandes handeln würde.
Nach einem Schreiben der Oberfinanzdirektion Münster bestehen keine Bedenken, entsprechende Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, sofern die Einspruchsführer ihren Einspruch auf das anhängige FG-Verfahren stützen. Aussetzung der Vollziehung will sie jedoch nicht gewähren.
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