Bereits die Art der Beerdigung sowie die Kosten zu Lebzeiten absichern? Das geht mit einer Bestattungsvorsorge. Hier haben Verbraucher 3 verschiedene Möglichkeiten: Bestattungsvorsorge durch eine Bestattungsverfügung, mittels Vorsorgevertrag oder durch eine Sterbegeldversicherung. Es kann zu Lebzeiten sowohl die finanziellen Aspekte geklärt werden, als auch die Art und Weise der Beerdigung.
Bestattungsvorsorge mit einer Bestattungsverfügung regeln
Viele Menschen halten ihre Wünsche für die Bestattung schriftlich fest. Dazu nutzen sie häufig ihr aufgesetztes Testament in der Hoffnung die Angehörigen würden sich an die letzten Wünsche halten. Denn wie sooft ist das Thema „Tod und Beerdigung“ ein heikles Thema innerhalb der Familien.
Problem dabei ist, wenn die Wünsche im Testament festgehalten werden, dieses oftmals erst nach der Beerdigung geöffnet wird. Ebenso wird eine Beerdigung auch nicht immer von den Erben organisiert. Mit einer Bestattungsverfügung umgeht man diese Probleme. Diese enthält neben der Art der Beerdigung auch Regelungen zur Gestaltung des Grabsteins oder dem Ablauf der Trauerfeier.
Bestattungsvorsorge mit einem Vorsorgevertrag eines Bestattungsunternehmens
In der heutigen Zeit bieten viele Bestattungsunternehmen so genannte Vorsorgeverträge an. Wie auch bei der Bestattungsverfügung werden hier Formalitäten wie die Art der Beerdigung, der Ablauf der Feier oder die Art des Sarges festgelegt. Die Kosten dafür werden schon zu Lebzeiten gezahlt, sodass die Hinterbliebenen finanziell entlastet werden.
Bestattungsvorsorge mit einer privaten Sterbegeldversicherung
Als dritte Möglichkeit der Bestattungsvorsorge gibt es die Sterbegeldversicherung. Hier wird nicht die Art und Weise der Beerdigung geregelt, sondern nur die finanziellen Aspekte. Gerade bei Personen dessen Erbmasse für eine Beerdigung nicht ausreichen, können so ihre Hinterbliebenen entlasten.
Dabei berechnen sich die Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung nach der Höhe der Versicherungssumme, dem Eintrittsalter sowie dem Gesundheitszustand des Kunden. Die Versicherungssumme liegt häufig zwischen 2.000 und 10.000 Euro je nach Art der Beerdigung.
Die Gesamtkosten für eine Beerdigung können sich schnell auf 8.000 Euro inklusive Sarg, Grabstein, Traueranzeige, Friedhofsgebühren und Totenschein belaufen.
Viele Menschen legen im Rentenalter immer wieder Kapital beiseite – zum Beispiel auf ein Sparkonto – um genügend Geld für ihre eigene Beerdigung anzusparen. Wer jedoch im Rentenalter auf Sozialleistungen angewiesen ist, muss damit rechnen, dass dieses Sparguthaben angerechnet wird. Denn es wird nicht als Schonvermögen anerkannt. Das Kapital einer Sterbegeldversicherung hingegen schon.