Bestattung im Wald – mit der Sterbegeldversicherung den letzten Wunsch erfüllen

Zur Trauer um einen gebliebten Menschen kommen im Todesfall auch noch hohe Kosten auf die Angehörigen zu. Besser, man sichert die Bestattung zu Lebzeiten mit der Sterbegeldversicherung ab.

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Die letzte Ruhestätte im Wald kann sich mit der Sterbegeldversicherung ermöglichen.

Für viele Menschen ist es ein Wunsch, der vor Jahren noch nicht umgesetzt werden konnte: die Bestattung in einem Wald. Diese Art der Beisetzung erfreut sich immer mehr Beliebtheit und wird zu einer selbstverständlichen Alternative zum traditionellen Friedhof. Denn nicht jeder Bürger kann sich mit der traditionellen Erdbestattung anfreunden – Grund ist hier vielleicht auch der Aufwand mit der Grabpflege oder anderen Folgekosten. Wer bereits über eine Sterbegeldversicherung verfügt und damit auch die Bestattungskosten versichert hat, macht sich auch eher Gedanken über die alternativen Bestattungsformen.

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Im Jahr 2000 wurde auch hierzulande die Möglichkeit bekannt, die Asche eines verstorbenen Menschen am Fuße eines Baumes beizusetzen. Das Unternehmen FriedWald hat sich nun als Ziel gesetzt, diese Art der Bestattung in Deutschland weiter zu verbreiten. Im Jahr 2001 wurde der erste FriedWald im Reinhardswald bei Kassel eröffnet. Beim FriedWald handelt es sich um einen Friedhof, die entsprechend ausgewiesenen Waldflächen wurden in einem Genehmigungsverfahren umgewidmet. Zwischen rund 30 Standorten in Deutschland kann gewählt werden.

Ähnlich wird auch die Bestattung von RuheForst angeboten. Im Jahr 2004 wurde mit der Gemeinde Hümmel in der Eifel ein Vertrag geschlossen, sodass seitdem dort die ersten RuheBiotope angeboten werden können. Mittlerweile stehen bundesweit rund 50 RuheForst-Standorte zur Verfügung.

Wenn nun der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, lassen sich die Kosten für diese neue und sicherlich schöne Art der Bestattung hieraus problemlos abdecken. Denn letztendlich fallen im Trauerfall ja nicht nur Kosten für die Bestattung, sondern auch noch z. B. für Organisation, Einäscherung oder Formalitäten an.

Betreut werden die Konzepte von drei Organisationen: dem Unternehmen selber, dem zuständigen Forstamt und dem Waldbesitzer (im Regelfall die Kommune). Die Kommune ist der öffentliche Träger der letzten Ruhestätte und gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb. Die Förster vor Ort betreuen den FriedWald bzw. RuheForst.

Bildquelle: FriedWald

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