Berlin, 6. September 2012. Der Bundesvorstand der Partei DIE FREIHEIT hält den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für verfassungswidrig. Zusammen mit fünf Landesverbänden hat die Partei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Der ESM ist verfassungswidrig. Dies ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen mit dem Bundesvorstand der Partei DIE FREIHEIT. Zusammen mit einer Vielzahl von Unterstützern wird DIE FREIHEIT beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine über 200 Seiten starke Verfassungsbeschwerde einreichen.
ESM verstößt gegen das Grundgesetz
Hauptsächlich richtet sich die Beschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zur Einrichtung des ESM. „Dieses Zustimmungsgesetz verstößt gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes“, sagt Philipp Wolfgang Beyer, Mitglied im Bundesvorstand der Partei DIE FREIHEIT. „Wir beantragen infolgedessen beim Bundesverfassungsgericht festzustellen, dass dieses Zustimmungsgesetz und das Begleitgesetz für nichtig erklärt werden.“ Der Deutsche Bundestag hatte die entsprechenden Gesetze am 29. Juni 2012 mit der Zustimmung des Bundesrates verabschiedet. Beyer: „Der Stabilitätsmechanismus ist ein Risikopuffer. Die Schulden der einzelnen Eurostaaten werden der Gemeinschaft aufgedrängt. Mitgliedsstaaten, die keinen stabilen Haushalt haben, können so auf Kosten anderer Staaten und deren Steuerzahlern weiterhin eine Schuldenpolitik betreiben.“ Auch die Überschwemmung der Banken mit Geld aus dem System der Europäischen Zentralbanken habe die Verschuldung weiter gefördert. „Der ESM ist ein Synonym für Inflationspolitik“, sagt Beyer. „Inflationspolitik, die zu Lasten des Vermögens der Bürger betrieben wird. Und zwar aller Bürger des Euro-Währungsgebietes. Sie werden dadurch enteignet, um ihre Ersparnisse, ihre Arbeit und ihre Rente gebracht.“ Funktionierende Wirtschaften und das Vermögen der disziplinierten Mitgliedsstaaten werden so für die undisziplinierten Staaten herhalten müssen. Bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, beantragen die Beschwerdeführer es, sowohl dem Bundespräsidenten, als auch der Bundesregierung zu untersagen, die entsprechenden Gesetze auszufertigen und zu verkünden. Dies soll für den ESM aber auch für den Fiskalvertrag gelten.
Der Missmut gegen den ESM nimmt zu
Auch der Bund der Steuerzahler hatte im Dezember letzten Jahres den Bundestag aufgefordert, die Zustimmung zur Schaffung des ESM zu verweigern. Immer mehr Mandatsträger aus unterschiedlichen politischen Lagern kritisieren mittlerweile den ESM und den Fiskalpakt.
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