Berufsunfähigkeitsversicherung bei gesundheitlichen Beschwerden

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine bei Vertragsabschluss festgelegte Rente, wenn man auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf dauerhaft aufgeben muss. Bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es aber häufig Probleme, wenn bestehende Erkrankungen oder Behandlungen im Antrag angegeben werden und die Versicherungsgesellschaft daraufhin bestimmte Bereiche ausschließen will oder einen Antrag sogar ablehnt. Welche Vorgehensweise verspricht die besten Ergebnisse bei Vorerkrankungen?

Ein einmaliger Arztbesuch wegen einer Verspannung; eine leichter Heuschnupfen oder eine Prellung bei einem Fußballspiel – man sollte meinen, dass es sich hierbei um drei sehr harmlose Beschwerden handelt. Doch alle drei Fälle führen regelmäßig zu Problemen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wie kann es dazu kommen?
Eine leichte Verspannung mit einer Krankschreibung in den letzten Monaten reicht dem Risikoprüfer einer Berufsunfähigkeitsversicherung gelegentlich schon aus, um einen Leistungsausschluss für die komplette Wirbelsäule zu verlangen. Schließlich kann die Verspannung der Vorbote weiterer Beschwerden sein. Da Erkrankungen der Wirbelsäule ein Hauptgrund sind, warum eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, schließen verschiedene Versicherer diesen Bereich schnell aus, wenn der Kunde diesbezüglich auch nur einmal in ärztlicher Behandlung war.

Ein Heuschnupfen kann je nach Versicherungsgesellschaft schnell zu einem Leistungsausschluss für Allergien führen. Sollte der Versicherte irgendwann einmal auf Grund einer Allergie berufsunfähig werden, muss der Versicherer nicht zahlen. Aus dem kleinen Heuschnupfen kann dadurch – je nach Versicherer – ein recht umfangreicher Ausschluss für allergische Erkrankungen werden.

Eine Prellung des Knies beim Sport reicht dem Risikoprüfer manchmal schon aus, um einen Leistungsausschluss für das entsprechende Gelenk zu verlangen. Spätere Knieverletzungen wären dann bei einer möglichen Berufsunfähigkeit einfach nicht mehr mitversichert und die Versicherungsgesellschaft müsste die versicherte Rente in solchen Fällen nicht zahlen.

Sind diese Leistungsausschlüsse gerechtfertigt?
Gerechtfertigt oder zumindest nachvollziehbar meist schon, aber eben auch häufig vermeidbar.
Der Risikoprüfer einer Versicherungsgesellschaft wird in der Regel bei einer wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag nicht leichtfertig zu strenge Ausschlüsse verlangen oder einen Antrag ablehnen. Wenn ein potenzieller Kunde mit gesundheitlichen Beschwerden einen Vertrag abschließen will, dann kann die Versicherungsgesellschaft natürlich einen entsprechenden Leistungsausschluss verlangen – schließlich gibt es andere Kunden, die den gleichen Beitrag zahlen müssen und gesundheitlich nicht vorbelastet sind. Gerade wenn eine einmalige Erkrankung oder beispielsweise einmalige Rückenbeschwerden zu einem kompletten Leistungsausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen führen, dann dürfte das Verständnis des Kunden für die Entscheidung des Versicherers sicherlich eher gering ausfallen.

Warum treten diese Probleme überhaupt auf?
Der häufigste Fehler bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei gesundheitlichen Beschwerden ist die direkte Antragstellung bei dem favorisierten Versicherer. Hierbei ist es egal, ob man bei „seinem“ Versicherer, über seine Bank oder z.B. einem Direktversicherer im Internet einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt. Sobald der Antrag beim Versicherer eingegangen ist und die Gesundheitsangaben geprüft werden, kann der Versicherer Ausschlüsse verlangen oder einen Antrag sogar ablehnen. Als Kunde kann man diese Ausschlüsse anschließend nur akzeptieren oder dem Vertrag widersprechen. Eine erfolgreiche Verhandlung mit dem Versicherer, dass ein Ausschluss zurückgenommen oder reduziert wird, ist in der Praxis äußerst selten bis nahezu unmöglich. Mit der Ablehnung des Antrages oder einem Leistungsausschluss werden die Daten häufig in einer zentralen Wagnisdatei der Versicherer gespeichert. Anhand dieses Eintrages können andere Versicherer sehen, dass der Kunde bereits abgelehnt wurde oder einen Ausschluss hinnehmen musste. Dies verschlechtert schnell die Chancen, dass man bei einer anderen Versicherungsgesellschaft möglicherweise ohne Leistungsausschlüsse angenommen würde.

Gibt es Lösungsmöglichkeiten bei gesundheitlichen Problemen?
Gerade wenn gesundheitliche Probleme bestehen oder bestanden haben ist es empfehlenswert, sich nicht vorschnell auf eine Versicherungsgesellschaft festzulegen und dort einen Antrag zu stellen. Zuerst sollte mit Hilfe eines auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Versicherungsmaklers oder eines in diesem Bereich kompetenten Honorarberaters eine Risikovoranfrage bei verschiedenen in Frage kommenden Versicherungsgesellschaften durchgeführt werden.

Hierbei lässt der Berater die persönlichen Daten und insbesondere die Gesundheitsangaben des Kunden bei mehreren Versicherern prüfen und sammelt anschließend die Ergebnisse. Da die Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich reagieren, kommt es regelmäßig vor, dass der eine Versicherer einen hohen Risikozuschlag verlangt, ein anderer Versicherer einen Leistungsausschluss fordert und ein dritter Versicherer einen Antrag ohne Erschwernisse annehmen würde.

Erst wenn diese Ergebnisse der Risikovoranfrage vorliegen, sollte man sich letztendlich für oder gegen eine Gesellschaft entscheiden und daraufhin erst einen „echten“ Antrag stellen.

Bei dieser Vorgehensweise kann natürlich nicht bei allen Krankheitsbildern eine Antragsannahme garantiert werden oder immer ein Leistungsausschluss vermieden werden. Doch zumindest hilft diese Vorgehensweise, die unterschiedlichen Optionen genauer prüfen zu können und den individuell bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten.

Weitere Informationen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Möglichkeit der Durchführung einer Risikovoranfrage sind auf der Internetseite www.bu-kompass.de zu finden.

Bergische Assekuranzmakler GmbH
Lise-Meitner-Straße 5-9
42119 Wuppertal
Telefon: 0202 – 317 13 155
Telefax: 0202 – 317 13 165
www.bu-kompass.de
info@bu-kompass.de
Ansprechpartner für die Presse: Bogdan Kellinger
Bildquelle: © olly / fotolia.com

Firmenprofil:
Über Bergische Assekuranzmakler GmbH (Deutschland, Wuppertal)

Die Bergische Assekuranzmakler GmbH ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig. Das Unternehmen mit Sitz in Wuppertal hat sich eine qualitativ hochwertige Beratung auf die Fahnen geschrieben und setzt auf eine nachhaltige, soziale und ökologische Geschäftspolitik.

Hierzu kooperiert die Bergische Assekuranzmakler GmbH mit mehr als 100 unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Kunden werden hauptsächlich über das Internet, telefonisch oder auf dem Postweg betreut – sowohl bei der Angebotserstellung als auch im Schadenfall.

Einer der Schwerpunkte der Beratungstätigkeit liegt im Bereich der Absicherung biometrischer Risiken (Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Krankheiten).

Die Stärke des Unternehmens Bergische Assekuranzmakler GmbH zeichnet sich durch eine sehr hohe Marktabdeckung, hervorragend ausgebildete Mitarbeiter und verschiedene auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Angebote aus. Mit einer individuellen Analyse und der Nutzung modernster Vergleichssoftware werden Interessenten und Kunden objektiv und unabhängig beraten.