Berechnungen: Eltern geben jährlich 237 Milliarden Euro für Kinder aus

Eltern in Deutschland geben im Jahr rund 237 Milliarden Euro für ihre Kinder aus. Dem stehen nach einer Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die der „Leipziger Volkszeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) vorliegt, jährliche bundesstaatliche Familienleistungen von 168 Milliarden Euro gegenüber. Dazu zählen direkte Unterstützungen in Höhe von etwa 89 Milliarden Euro, zum Beispiel durch Kinderfreibeträge oder Kindergeld.

Rund 79 Milliarden Euro fließen in die meist kostenlose familiäre Infrastruktur wie Jugendhilfe, Familienmitversicherung oder Kindergärten. Allein die privaten Konsumausgaben für Kinder summieren sich, nach Berechnungen von Familienexperten, auf knapp 90 Milliarden Euro jährlich. Davon übernimmt der Bund knapp die Hälfte der Belastungen durch seine staatlichen Hilfen. In erster Linie erfolgt der Ausgleich durch Kindergeld und steuerliche Freibeträge. Indirekte Kosten, wie Zeitaufwand für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung, werden auf insgesamt 147 Milliarden Euro jährlich von Familienexperten veranschlagt. Hier greift der Staat den Familien mit Ausgabenprogrammen in Höhe von 41 Milliarden Euro unter die Arme. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stützt sich bei seinen Berechnungen auf die Zahlen des Bundesfinanz- und des Bundesfamilienministeriums. Die Kostenbelastung von Familien im Vergleich zu kinderlosen Paaren und Singles hatte in jüngster zu neuen Forderungen nach einem zusätzlichen Beitrag zur Stabilisierung der Renten- und Pflegeversicherung geführt. Zuletzt hatte dies eine Gruppe junger Bundestags-Parlamentarier um den sächsischen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz geführt. Der Vorstoß war von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgelehnt worden. Der Unions-Politiker Uwe Schummer, Bildungs- und Familienexperte seiner Fraktion und im Vorstand der Arbeitnehmergruppe der Union, forderte als Ergebnis der neuen Berechnungen und der Debatte um Sonderabgaben „eine Umwandlung des Ehegatten-Splittings in ein an den Kindern orientiertes steuerliches Familien-Splitting“. Das 1958 eingeführte Ehegattensplitting kostet den Staat jährlich mehr als 20 Milliarden Euro Einnahmen. Zudem schlug Schummer vor, das geplante Betreuungsgeld mit dem ebenfalls im Koalitionsvertrag von Union und FDP versprochenen Bildungskonto zu verknüpfen. „Wenn von Geburt an 150 Euro monatlich in ein lebensbegleitendes Bildungskonto gezahlt würden, ließe sich auch der koalitionsinterne Streit um die Fehlanreize beim Betreuungsgeld vermeiden“, meinte Schummer.