Bei Weihnachtsgeschenken Steuerfalle umgehen – General Standard SRL

Die General Standard SRL rät den Unternehmen bei der Geschenkeauswahl auch an das Finanzamt zu denken.

Die meisten Unternehmen verschenken an gute Kunden Weihnachtsgeschenke und bedanken sich somit gleichzeitig für die gute Zusammenarbeit. Im Gegenzug fühlt sich der Kunde vom Unternehmen geschätzt.
Die General Standard SRL rät den Unternehmen allerdings bei der Geschenkeauswahl auch an das Finanzamt zu denken. Denn alle betrieblich veranlassten Zuwendungen bis zu einem Wert von 10.000 EUR pro Empfänger die nicht in Bargeld bestehen, müssen die Unternehmen mit 30% versteuern. Gemäß § 37 Einkommenssteuergesetzt gilt das auch für Geschenke, welche an die Kunden, Mitarbeiter oder Geschäftspartner gehen.
Die General Standard SRL rechnet vor, dass 9 EUR bei einem Geschenkwert von 30 EUR an den Fiskus gehen. Für die Unternehmen lohnt es sich daher, den Betrag, der normalerweise für Geschenke ausgegeben wird, zu spenden. Das Unternehmen schreibt nun dem Kunden dass diese getätigte Spende nur durch ihn ermöglicht wurde. Da die Unternehmen die Spende als Betriebsausgabe geltend machen können, fällt keine Pauschalsteuer an. So kann das Unternehmen Steuern sparen.

General Standard S.R.L. betreibt das innovative Online-Branchenbuch www.online-auskunft24.com. Hier können sich Unternehmen ihren Kunden auf eine attraktive Art vorstellen und somit werben. Kunden hingegen können sich hier ausführlich über die Unternehmen und deren Dienstleistungen informieren.

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