Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Z., die in dem etwa zwölf Monate dauernden Ermittlungsverfahren geschwiegen hat, will auch vor Gericht nicht reden. Dies erklärten ihre drei Anwälte im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“. Sie seien sich mit Z. einig, dass diese keine Angaben zur Sache machen werde, sagten ihre Verteidiger.
„Wir mussten Frau Z. nicht dazu überreden“, sagte ihr Kölner Anwalt. Ob diese Ankündigung für die gesamte Dauer des Prozesses Bestand haben werde, stehe allerdings nicht fest. „In einem Hauptverfahren sind viele Entwicklungen möglich, die man nicht vorhersagen kann. Derzeit gilt: Frau Z. wird schweigen“ betonte ihre Berliner Anwältin. Die 37-jährige Z., die nach dem Tod von Uwe B. und Uwe M. aus Sicht der Bundesanwaltschaft das letzte überlebende Mitglied der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ist, muss sich mit vier weiteren Angeschuldigten vermutlich vom kommenden Frühjahr an in München vor Gericht verantworten. Ihr wird eine Mittäterschaft bei zehn Morden und 15 Raubüberfällen, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie besonders schwere Brandstiftung mit versuchtem Mord in drei Fällen vorgeworfen. Der Umfang der 488 Seiten dicken Anklage sei „wahrscheinlich auch dem politischen Druck geschuldet“, sagte Z.s Koblenzer Anwalt: „Wir gehen davon aus, dass der Generalbundesanwalt auch durch die Politik einem erheblichen Ermittlungsdruck ausgesetzt war.“ Alle drei Verteidiger wehren sich vehement gegen Aufforderungen von Politikern, Z. müsse in dem Prozess reden. Das offenbare einen Mangel an rechtsstaatlichem Denken. Sie warfen dem Generalbundesanwalt Harald Range eine „Vorverurteilung“ vor, weil er frühzeitig über eine Kronzeugenregelung gesprochen und diese abgelehnt habe. Hinter der Debatte über die Kronzeugenregelung stehe die Annahme, dass Z. in allen Anklagepunkten verurteilt werde. Davon aber sei nicht auszugehen. Zu Spekulationen über eine Sicherheitsverwahrung im Fall einer lebenslangen Haftstrafe sagte einer der Anwälte, Z. sei sich des Ernstes der Situation bewusst, „aber dennoch gefasst“. Er gehe „fest davon aus“, dass etwa der Vorwurf der Mittäterschaft bei den Morden „keinen Bestand haben“ werde. Die Anwälte beklagen „Vorverurteilungen“ durch die Öffentlichkeit und sehen es als ihre Aufgabe an, hier „im Interesse eines fairen Prozessverlaufs“ gegenzusteuern. Sie betonen, dass Z. den Prozess nicht als „Bühne“ für Propaganda nutzen wolle. Der Norweger Anders Breivik, der 77 Menschen ermordet hat, hatte Z. in einem Brief als „liebe Schwester“ bezeichnet und sie aufgefordert, den Prozess für Propaganda zu nutzen. „Unsere Mandantin ist nicht Breiviks liebe Schwester“, sagt einer der Anwälte. In den Medien werde teilweise ein „Zerrbild“ von Z. gezeichnet.