BDWi lehnt Aigner-Eckpunkte zur Honorarberatung ab

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) lehnt die Vorschläge des Bundesverbraucherschutzministeriums (BMELV) zur Förderung der Honorarberatung ab. Das Ministerium fordert die Abschaffung der Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen auf Provisionsbasis.

„Ohne Not das bewährte System der Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen komplett umzustellen ist nicht nur enorm riskant, sondern geht auch an den Bedürfnissen von Kunden und Vermittlern vorbei. Die Eckpunkte des Bundesverbraucherschutzministeriums müssen noch einmal vollständig überarbeitet werden“, fordert BDWi-Vizepräsident Heinz.

„Wir haben in Deutschland bisher einen wettbewerbsstarken Markt, der mit seinen unterschiedlichen Vertriebswegen Kundenwünsche passgenau bedienen kann. Die Absicht, bestehende Vertragsverhältnisse mit Vermittlern auf Provisionsbasis lediglich für eine Übergangszeit fortzuführen und neue Vertragsverhältnisse nur noch auf Honorarbasis zu begründen, bedeutet das Ende eines Berufsstandes, der seit Jahrhunderten mit der Abdeckung der Lebensrisiken und der Absicherung des Alters, die der Staat nur unzulänglich leistet, eine bedeutende gesellschaftspolitische Aufgabe erfolgreich und kompetent erfüllt hat“, so Heinz.

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 20 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.

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