Bayern will gegen Veröffentlichung von „Mein Kampf“ vorgehen

Der Freistaat Bayern will gegen Pläne des britischen Verlegers Peter McGee vorgehen, Hitlers Buch „Mein Kampf“ in Deutschland zu verkaufen. Das Münchner Finanzministerium erklärte auf Anfrage der „Bild-Zeitung“ (Dienstagausgabe): Man prüfe „derzeit juristische Schritte, um gegen eine Veröffentlichung vorzugehen, die sich nicht im Rahmen der Kleinzitatsregelung nach § 51 Nr. 2 Urhebergesetz hält.“

Bayern erhielt nach dem Krieg von den Alliierten die Rechte am konfiszierten Privatvermögen Hitlers. Dazu gehören auch die Urheberrechte an dem Hetzbuch „Mein Kampf“. Mit der Übertragung dieser Rechte „wurde auch die Verantwortung, die Wiederverbreitung nationalsozialistischer Propaganda durch die Wahrnehmung seiner urheberrechtlichen Position zu unterbinden, in die Hände des Freistaats gelegt. Bei der Verwaltung der Rechte nimmt der Freistaat Bayern daher bereits seit Jahrzehnten eine restriktive Haltung ein“, so das Ministerium gegenüber der Zeitung. Gegen auszugsweise Wiedergabe und Kommentierung im Sinne kritischer Aufarbeitung sei nichts einzuwenden, hieß es. „Komplettnachdrucke, die insbesondere bei einer Digitalisierung ohne Weiteres aus ihrem Kontext herauszulösen sind, werden jedoch aufgrund der Missbrauchsgefahr grundsätzlich nicht genehmigt beziehungsweise geduldet.“