Während eine neue Studie heftige Kritik an Babyklappen und anonymen Geburten auslöst, plant Bayern ein Gesetz über vertrauliche Geburten, bei denen die Identität einer Schwangeren in einer Klinik zwar erfasst, aber eine zeitlang unter Verschluss gehalten wird. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte der Tageszeitung „Die Welt“ (18. Januar), dass „Ärzte beim Umgang mit Frauen in extremen Notlagen Rechtssicherheit benötigen, und dass vor allem klar sein muss, wie mit den persönlichen Daten der Frauen umzugehen ist.“ Man wolle, sagte Merk der Zeitung, über den derzeit intern diskutierten Entwurf, nun „einen schonenden Ausgleich zwischen dem Rechtsanspruch der Kinder auf Kenntnis ihrer Herkunft einerseits und wirksamen Angeboten für die Mütter andererseits schaffen – zum Schutz des Lebens der Kinder“.
Am besten eigne sich dafür „eine vertrauliche Geburt, bei der die Daten der Mutter erfasst, aber bis zum 16. Lebensjahr des Kindes nicht offengelegt werden. Wichtig ist dabei, dass die Frauen keinerlei Druck ausgesetzt werden.“ Eine Pflichtberatung der Mütter „lehnen wir ab“, sagte Merk, forderte aber „eine wesentlich bessere Betreuung der Frauen auf freiwilliger Basis“. Babyklappen und vollständig anonyme Geburten in Krankenhäusern will Merk durch das Gesetz nicht beenden: „Klar ist für uns, dass alles dafür getan werden muss, dass das Kind überhaupt geboren werden darf. Deshalb wollen wir Babyklappen und anonyme Geburten nicht abschaffen“, sagte Merk.