(München, 14.12.2011) Der Landesverband Groß- und Außenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern e.V. begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, eine Ausnahmeverordnung zum Feldversuch mit Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern zu erlassen. Bisher war eine Länge von 18,75 Metern die Höchstgrenze. Dabei nimmt der LGAD positiv zur Kenntnis, dass Bayern nach Äußerungen von Innenminister Joachim Hermann zu den Ländern gehört, die Bereitschaft zur Teilnahme am Probelauf signalisiert haben.
Ein gewichtiges Argument für die Zulassung der Gigliner ist das stark wachsende Verkehrsaufkommen: Prognosen gehen davon aus, dass der Güterverkehr deutschlandweit von 2009 bis 2025 um 39 Prozent zunehmen wird. Aus LGAD-Sicht sind Gigaliner dabei eine ökonomisch interessante und ökologisch sinnvolle Möglichkeit der Verkehrsvermeidung, so Hauptgeschäftsführer Markus Wittmann: „Gerade in seiner Drehscheibenfunktion im Nord-Süd- und West-Ost-Warenverkehr ist Bayern vom Verkehrsinfarkt bedroht. Die langen Lkw helfen, Staus zu vermeiden. Waren mit großem Volumen können auf weniger Fahrzeuge verteilt werden. Das spart Benzin und kommt der Umwelt zugute.“
Wie bei allen anderen Lkw beträgt die maximal zulässige Ladung auch bei den Gigalinern 44 Tonnen. Damit wird auch Bedenken Rechnung getragen, dass eine höhere Last – im Gespräch waren bis zu 60 Tonnen – Straßen und Brücken schädigen könne. Durch die Verringerung der Anzahl der Fahrzeuge bei gleicher Last ist im Gegenteil sogar damit zu rechnen, dass die Wartungsintervalle der Fernstraßen verkürzt werden. Auch Sicherheitsaspekte werden beim Probelauf berücksichtigt: So ist im Sinne der Verkehrssicherheit nicht geplant, die langen Lkw für den Transport von Gefahrgütern und flüssige Ladungen zuzulassen.
Zum Groß- und Außenhandel gehören bayernweit insgesamt rund 22.000 Unternehmen mit ca. 250.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 130 Milliarden Euro. Damit gehört der Groß- und Außenhandel mit seinen vielfach mittelständisch geprägten Unternehmen zu den bedeutendsten Arbeitgebern im Freistaat.
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