Bauhelferversicherung: Bei einem Unfall finanziell abgesichert sein

Finanzielle Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls bietet die Bauhelferversicherung. Der Schutz der Bau-Berufsgenossenschaft allein reicht nicht aus.

showimage Bauhelferversicherung: Bei einem Unfall finanziell abgesichert sein

Gerade für Laien am Bau ist die Bauhelferversicherung ein unverzichtbarer Schutz

In Deutschland gibt es zahlreiche Feierabendbaustellen – dort, wo mit viel Eigenleistung ein neues Eigenheim errichtet wird und zahlreiche Helfer dem Bauherrn unter die Arme greifen. Das reicht von Elektroarbeiten bis hin zum Errichten eines Dachstuhles. Damit Freunde, Bekannte oder Verwandte auf der eigenen Baustelle ausreichend abgesichert sind, wird eine Bauhelferversicherung benötigt.

Grundsätzlich muss jedes Bauvorhaben bei der Kommune angezeigt werden. Von dort aus geht eine Meldung an die Bau-Berufsgenossenschaft. Wenn Helfer auf der Baustelle aktiv werden, müssen diese bei der Bau-BG angemeldet werden, sonst drohen Bußgelder, die nicht unerheblich sind. Kommt es zu einem Unfall auf der Baustelle, ist der Betroffene über die Bau-BG abgesichert – aber nicht ausreichend. Die Lücken der gesetzlichen Versorgung schließt die Bauhelferversicherung.

Wenn es durch die Unfallfolgen zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung kommt, ist in erster Linie eine ausreichende Invaliditätsleistung notwendig, um sich finanziell den geänderten Lebensumständen anpassen zu können. Eine Querschnittslähmung nach einem Unfall setzt z. B. den behindertengerechten Umbau einer Wohnung oder eines Hauses voraus, die Mittel davon kommen von der Bauhelferversicherung.

Man darf sich grundsätzlich bei einer solchen Tätigkeit auch nicht auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verlassen. Diese leistet nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen. Eine Hilfstätigkeit ist eine private Tätigkeit und im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt. Einziger Schutz parallel zur Bau-BG bleibt also die Bauhelferversicherung.

Auf einer Baustelle können zahlreiche Risiken auftreten. Das fängt an bei der Bedienung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder bei der Nutzung von elektrischen Werkzeugen wie einer Tischkreissäge. Wie schnell ist in einem Moment der Unaufmerksamkeit ein Finger abgetrennt. Mit der Bauhelferversicherung steht dem Betroffenen eine Invaliditätsleistung zu. Es gibt aber auch andere typische Unfallbeispiele, die den Sinn der Bauhelferversicherung dokumentieren:

Für den Dachstuhl werden von einer Holzfirma die Balken geliefert, um am Wochenende die Zimmerarbeiten zu beginnen. Beim Entladen des Lkw kommt es zu einem Unfall: Gerade als der Lastenkran des Lkw die Balken zu Boden lässt, bewegt sich einer der Bauhelfer im Entladebereich. Er bekommt die pendelnden Balken direkt gegen die Schulter. Die Folge ist eine komplizierte Fraktur, der rechte Arm ist in der Folge des Unfalles nicht mehr zu 100 Prozent funktionstüchtig. Die Bauhelferversicherung leistet in einem solchen Fall die vereinbarte Invaliditätssumme.

Elektroarbeiten sind immer mit Vorsicht zu genießen, vor allem wenn sich Hobbybastler am Strom zu schaffen machen. Bei der Installation von Baulampen im Inneren des Hauses übersieht ein Helfer, dass die Verkabelung noch nicht spannungsfrei ist. Durch einen schweren Stromschlag erleidet er Verbrennungen an den Händen, die Vitalfunktionen setzen aus. Als er nach etlichen Minuten gefunden wird, muss er reanimiert werden. Im Krankenhaus wird eine dauerhafte Schädigung der Hirntätigkeit festgestellt.

Bildquelle: Thomas Huster, fotolia.de

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH (hier auch iak! GmbH genannt)
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Kontakt:
iak! GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
(02041) 77 44 7 – 46

http://www.vergleichen-und-sparen.de
m.weiblen@vergleichen-und-sparen.de

Pressekontakt:
vergleichen-und-sparen.de – ein Service von iak! GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen@vergleichen-und-sparen.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de