Baufinanzierung – wichtige Änderungen der KfW zum Jahresanfang

Ab dem Jahr 2012 gibt es Änderungen bei der KfW-Förderung. Einige Programme sollen verbessert werden, andere sind eingestellt worden. Neu hinzu kommt eine Erweiterung bei der energetischen Sanierung.

Altersgerecht Umbauen im neuen Kleid
Das Programm wurde in der bisherigen Form zum Ende des Jahres 2011 eingestellt. Es geht ab 2012 vollständig in die Hand der KfW über. Das heißt, eine Förderung findet ausschließlich über KfW-Mittel statt. Dies Programm soll nun im Ablauf verbessert werden. Ab dem 01.04.2012 soll dann eine überarbeitete Version zur Verfügung stehen. Nähere Details sind bislang noch nicht bekannt, damit steht auch noch nicht fest, ab wann Anträge für die neue Förderung gestellt werden können. Interessierte können jedoch weiterhin Anträge stellen und in der Zwischenzeit von reduzierten Fördermitteln profitieren.

Energieeffizient Bauen und Sanieren läuft weiter
Aufgrund der von der Bundesregierung angestrebten Energiewende liegt ein Förderschwerpunkt weiterhin auf energiereduzierenden Maßnahmen. So stellt die Bundesregierung bis zum Jahr 2014 jährlich 1,5 Mrd. Euro für diese Förderung zur Verfügung. Mit diesen Geldmitteln sollen in erster Linie Bestandsgebäude entsprechend angepasst werden. Antragsteller können sowohl Selbstnutzer von Immobilien sein als auch Vermieter. In jedem Fall muss der Bauantrag noch im Jahre 1994 gestellt worden sein, damit das Gebäude förderfähig ist. Ein weiteres Zusatzprogramm für energetische Sanierungen steht in den Startlöchern: das „KfW-Effizienzhaus Denkmal“. Mit diesem sollen Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz energetisch saniert werden. Das Programm wird voraussichtlich ab dem 01.04.2012 starten. Antragsberechtigt werden alle Immobilieneigentümer von Wohngebäuden und kommunalen Gebäuden, die in diese Kategorie fallen, sein. Eine weitere Verbesserung betrifft die Optimierung von Heizungsanlagen. Ab dem 01.04.2012 soll der Programmteil beginnen, sodass zukünftig auch Heizungen als Einzelmaßnahme gefördert werden können. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von Wohngebäuden.

„Wohneigentumsprogramm“ und „Wohnraum Modernisieren“
Beim Wohneigentumsprogramm gibt es Änderungen hinsichtlich der Förderhöhe. So gilt ab 01.01.2012 eine maximale Förderhöhe je Maßnahme von 50.000 Euro, zuvor waren es 75.000 Euro. Gleichzeitig wird die Förderfähigkeit von 30 Prozent auf 100 Prozent der Baumaßnahmen gesteigert. Hiervon sollen insbesondere Eigentümer profitieren, die einen Kreditbedarf von bis zu 166.000 Euro laut KfW haben. Zum 01.01.2012 entfällt das Programm „Wohnraum Modernisieren“. Die Bundesregierung legt keinen Wert mehr auf die Förderung bei Instandsetzungsmaßnahmen oder Modernisierungen.

Wer solche Maßnahmen vornehmen möchte, dem bleibt zukünftig nur noch der Weg über einzelne Programm der Bundesländer oder der kommunalen Förderung. Soweit auch dies nicht möglich ist, können Interessierte privatwirtschaftliche Kredite zu diesem Zweck beantragen. Inzwischen bieten einige Kreditinstitute spezielle Modernisierungskredite an, deren Höhe meist bis zu 50.000 Euro beträgt. Zielgruppe dieser Angebote sind meist Eigentümer von selbst genutzten Häusern oder Wohnungen. Voraussetzung ist in der Regel ein schuldenfreies Eigenheim, auch vergeben Banken die Kredite, wenn der Eigentümer eine weitere Eintragung ins Grundbuch akzeptiert. Eine Alternative zu Modernisierungskrediten sind Bauspardarlehen, auch für diese ist die Voraussetzung eine selbst genutzte Immobilie.

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