Für die schnelle Erfüllung des Eigenheimwunsches stellen Bausparkassen sogenannte Kombikredite zur Verfügung. Wer einen solchen abschließt, muss nicht erst einige Jahre ein Guthaben ansparen, sondern finanziert seine Immobilie sofort anhand eines Vorausdarlehens.
Kombination aus Vorausdarlehen und Bausparvertrag
Kombidarlehen sind eine Abwandlung des klassischen Bausparvertrags. Sie bestehen aus einem tilgungsfreien Vorausdarlehen und einem Bausparvertrag. Durch das Vorausdarlehen steht dem Bauherrn die Bausparsumme sofort für die Baufinanzierung zur Verfügung. Für dieses Darlehen zahlt er zunächst nur die Zinsen und spart gleichzeitig das Guthaben für den Bausparvertrag an. Nach der Zuteilung – beispielsweise nach zehn Jahren – löst er dann das Vorausdarlehen mit dem Bauspardarlehen ab und leistet dafür mit seinen monatlichen Raten die anfallenden Tilgungs- und Zinszahlungen. Für beide Darlehen gelten über die gesamte Vertragslaufzeit eigene, feste Zinssätze. Dies bringt für den Bauherren den Vorteil mit sich, dass er über die größte Planungssicherheit verfügt: Bis zur Rückzahlung der Darlehenssumme hat er immer die gleiche Rate zu leisten, und das Risiko einer Zinserhöhung für eine Anschlussfinanzierung ist ausgeschlossen.
Schwer vergleichbare Angebote
Für Kombidarlehen werben Bausparkassen mit günstigen Zinsen. Doch entsprechen die angegebenen Konditionen meist nicht den tatsächlichen Kosten. Denn, anders als Banken, müssen Bausparkassen keinen Gesamteffektivzins für ihr Angebot ausweisen. Stattdessen informieren sie den Kunden in der Regel nur über den Effektivzins des Vorausdarlehens und des Bauspardarlehens. Keine Berücksichtigung in diesen Zahlen finden die außerdem auf den Bausparvertrag anfallende Abschlussgebühr und die Sparraten. Dies macht es für den Bausparer unmöglich, die Angebote untereinander oder mit anderen Finanzierungsformen zu vergleichen. Bei genauer Berechnung der tatsächlichen Kosten entpuppt sich dann so manches „Zinsschnäppchen“ als durchaus nicht so günstig wie dargestellt.
Genügend Eigenkapital muss vorhanden sein
Anders sieht es aus, wenn Bausparkassen riestergeförderte Kombiverträge anbieten. Für diese Produkte gilt die Pflicht, dass der Anbieter den Gesamteffektivzins ausweisen muss. Dank der Förderung, welche der Bausparer vom Staat erhält, können Riester-Kombiverträge der Bausparkassen auch tatsächlich günstiger liegen als Annutiätendarlehen mit vergleichbar langfristiger Zinsbindungszeit. Allerdings gilt: Nur Kunden mit ausreichend Eigenkapital kommen in den Genuss der Angebote. Denn Bausparkassen vergeben in der Regel nur Darlehen bis zu 72 oder 80 Prozent der Kosten für den Immobilienbau- oder -kauf. Wer mehr Fremdkapital benötigt, muss entweder ein überdurchschnittliches sicheres Einkommen vorweisen können oder ein anderes Produkt wählen.
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