Mit Zuschüssen vom Staat schneller zum Eigenheim
Bis zum 31. Dezember dieses Jahres können sich Bausparer noch staatliche Hilfen für dieses Jahr sichern. Die öffentliche Hand fördert Bau- und Kaufvorhaben zur Eigennutzung mit Geldzuschüssen in Form der Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und dem Wohnriester.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie unterstützt Bausparer in der Ansparphase. Sie beträgt 8,8 Prozent des eingezahlten Sparbetrags zwischen 50 und 512 Euro, bei Verheirateten liegt der maximale geförderte Sparbetrag mit 1.024 Euro doppelt so hoch. Wer also bis Ende Dezember dieses Jahres einen Bausparvertrag entsprechend bespart hat, kann dafür bis zu 45,06 Euro (Verheiratete 90,11 Euro) kassieren. Anspruch darauf haben nur Sparer, die die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ledige dürfen über nicht mehr als 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen, Verheiratete nicht über mehr als 51.200 Euro im Jahr verfügen.
Den Antrag für die Wohnungsbauprämie erhält der Bausparer – zusammen mit dem Jahreskontoauszug – zum Beginn des neuen Jahres von der Bausparkasse. Diesen sendet er ausgefüllt an die Bausparkasse zurück, die ihn ans Finanzamt weiterleitet. Das Finanzamt überweist das Geld jedes Jahr direkt auf das Bausparkonto – für einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren. Auch nachträglich kann der Antrag noch gestellt werden: Spätestens zum 31.12. des übernächsten Jahres muss der Bausparer ihn einreichen – bis Ende dieses Jahres können Anspruchsberechtigte also noch ihre Prämie für das Jahr 2009 beantragen.
Arbeitnehmersparzulage
Wer vom Arbeitgeber vermögenswirksamen Leistungen (VL) erhält, kann vom Staat die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Diese beträgt 9 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen von bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag – also maximal 43 Euro im Jahr. Zahlt der Arbeitgeber keine VL, hat der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, selbst Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lassen und erhält die Prämie dann ebenfalls. Berechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet.
Bis zum 31. Dezember müssen die Einzahlungen auf dem Bausparkonto eingegangen sein. Den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage kann der Arbeitnehmer dann bis zu vier Jahre rückwirkend stellen. Er beantragt die Zulage jährlich zeitgleich mit der Abgabe seiner Steuererklärung, indem er die Anlage VL ausfüllt und die Bescheinigung der Bausparkasse miteinreicht.
Wohnriester
Auch für riestergeförderte Bausparverträge oder Immobiliendarlehen leistet der Staat Zulagen. Die Förderung bekommen Vertragsinhaber, wenn sie jährlich den erforderlichen Mindestbeitrag in den Bausparvertrag einzahlen oder das Geld zur Tilgung eines Riesterdarlehens einsetzen. Dieser beträgt vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens, höchstens jedoch 2.100 Euro inklusive der Zulagen. Jeder Förderberechtigte erhält eine Grundzulage von 154 Euro, wer Kinder hat, kann noch eine Kinderzulage von 185 Euro beziehen, für ab 2008 Geborene gibt es 300 Euro. Bausparer und Darlehensnehmer unter 25 Jahren erhalten mit der Grundzulage außerdem automatisch einen Frühstarter-Bonus von 200 Euro extra.
Die Riesterzulagen gibt es bis zu zwei Jahre rückwirkend. Bis 31. Dezember 2011 können Vertragsinhaber also noch die Zulagen für das Jahr 2009 beantragen. Den Antrag dazu erhalten sie vom Anbieter ihres riestergeförderten Produkts. Wer einen Dauerzulagenantrag stellt, muss das Formular nicht jedes Jahr erneut ausfüllen. Riesterbausparer können eventuell auch von Steuervorteilen profitieren. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen insgesamt übersteigt. Jeder Förderberechtigte hat die Möglichkeit, einen Tilgungs- bzw. Sparbetrag von bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen im Jahr als Sonderausgaben abzusetzen.
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