Baufinanzierung: Bearbeitungsgebühren sind unzulässig

Die übliche Praxis von Banken, dem Kunden bei der Kreditvergabe Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen, ist unzulässig. So haben es zumindest einige Oberlandesgerichte entschieden. Kunden können nun bereits geleistete Bearbeitungsgebühren zurückverlangen.

Bis zu ein Prozent der Darlehenssumme
Bearbeitungsgebühren erheben Banken bei der Vergabe von Krediten – seien es Ratenkredite oder Immobilienfinanzierungen. Sie rechtfertigen diese Kosten mit dem Veraltungsaufwand, den sie unter anderem für die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden betreiben. Bei einer Baufinanzierung betragen die Bearbeitungsgebühren in der Regel bis zu ein Prozent des Darlehensbetrags. Für einen Kredit von beispielsweise 180.000 Euro können also 1.800 Euro anfallen.

Keine Dienstleistung für den Kunden
Aufgrund von Klagen der Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat es seit 2010 einige Urteile zur Erhebungspraxis der Banken gegeben. Acht Oberlandesgerichte sind sich einig: Sie halten Bearbeitungsgebühren im Rahmen der Kreditvergabe für unzulässig. Laut gesetzlicher Vorgaben des BGB habe der Kunde für die Überlassung eines Kredits dem Kreditgeber den Darlehensbetrag zurückzuerstatten und die Zinsen zu leisten. Die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr gehöre nicht zu seinen Pflichten. Somit sei die Bearbeitungsgebühr eine Zahlung über die gesetzliche Regelung hinaus. Die Bank verlange sie für eine Leistung, zu der sie vertraglich nicht verpflichtet ist – und die keine Dienstleistung für den Kunden darstelle. Vielmehr sichere das Kreditinstitut durch die Überprüfung der Bonität des Kunden und die im vorhinein mit ihm geführten Gespräche seine eigenen Interessen, um auf diese Weise spätere Forderungsausfälle zu vermeiden. Eine zusätzliche Zahlung dürfe es von dem Kreditnehmer dafür nicht verlangen.

Gebühr zurückverlangen
Aufgrund einer Revisionsklage der Sparkasse Chemnitz, welche im Prozess beim Oberlandesgericht Dresden unterlag, wird sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Thema Bearbeitungsgebühren auseinandersetzen. Eine endgültige Entscheidung des BGH ist erst ab Mitte dieses Jahres zu erwarten. Trotzdem können Bankkunden bereits aktiv werden.

Wer bereits ein Raten- oder Immobiliendarlehen aufgenommen hat, sollte anhand seines Kreditvertrags überprüfen, ob und wie viel Bearbeitungsgebühr er geleistet hat und gegebenenfalls in einem formlosen Schreiben die Rückerstattung der gezahlten Summe einfordern. Geht die Bank darauf nicht ein, hängt das weitere Vorgehen des Kunden davon ab, wann er die Gebühr gezahlt hat. Erfolgte die Zahlung 2008, sollte er bis zum Ende dieses Jahres rechtliche Schritte gegen die Bank einleiten. Denn nach Meinung von Juristen verjähren danach die Ansprüche aus dem Jahr 2008. Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich von der Bank schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie auf die „Einrede der Verjährung“ verzichtet, falls der BGH zugunsten der Verbraucher entscheidet.

Ob Kunden, welche Bearbeitungsgebühren 2007 oder davor geleistet haben, einen Anspruch auf Rückerstattung haben, ist noch fraglich. Laut Auffassung der Verbraucherzentralen beginnt die Verjährungsfrist erst mit Ende des Kreditvertrags. In diesen Fällen sollten Kunden über ihr weiteres Vorgehen erst nach der Verkündung des BGH-Urteils entscheiden.

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