Bei Krankheit oder Tod ist eine Vollmacht für Bankangelegenheiten sehr wichtig – die Vollmacht sollte bei der Bundesnotarkammer registriert werden.
(NL/5239278165) Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall oder Demenz mit dem Alter steigt das Risiko, durch eine schwere Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage zu sein, die persönlichen finanziellen Geschäfte selbst zu erledigen. Mit einer Bankvollmacht kann ein naher Angehöriger oder ein Freund bevollmächtigt werden, für den Betroffenen alle Bankgeschäfte zu erledigen.
Mit der Bankvollmacht kann die Vertrauensperson den täglichen Zahlungsverkehr abwickeln oder Wertpapiere kaufen sowie verkaufen. Die Aufnahme neuer Kredite, die Auflösung des Kontos oder die Erteilung weiterer Untervollmachten ist allerdings nicht möglich.
Für eine Bankvollmacht ist es nie zu früh
Weder Ehepartner noch Kinder sind nämlich automatisch zum Kontozugriff berechtigt. Tritt ein Notfall ein und liegt keine Bankvollmacht vor, kann das Gericht einen Betreuer für die Regelung der Bankangelegenheiten bestimmen. Besonders für Eheleute mit einem gemeinsamen Bankkonto ist eine Bankvollmacht ratsam. Denn stirbt der Kontoinhaber, hat der Ehepartner ohne Vollmacht keinen Zugriff auf das Geld. Um auch nach dem Tod ohne Erbschein auf das Geld zugreifen zu können, sollte die Vollmacht über den Tod hinaus erteilt werden. Denn der Erbschein kann bis zu sechs Wochen auf sich warten lassen.
Ganz wichtig ist, dass die Person, der die Vollmacht ausgestellt wird, wirklich das hundertprozentige Vertrauen genießt. Denn die Bank prüft im Notfall die Vollmacht nicht. Im Falle eines Missbrauchs der Vollmacht hat der Geschädigt nur die Möglichkeit vom Bevollmächtigten Schadenersatz zu verlangen.
Damit im Ernstfall das Vormundschaftsgericht schnell herausfindet, ob ein Bevollmächtigter zur Verfügung steht, empfiehlt es sich, die Vollmacht im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Diese Registrierung ist online oder postalisch möglich und kostenpflichtig. Mehr Informationen zur Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte können im Ratgeber unter http://www.vergleich.info/ratgeber/lexikon/vorsorgevollmacht/ abgerufen werden.
Widerruf jederzeit möglich
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Nach dem Tod ist ein Widerruf durch die Erben möglich. Formulare erhalten Bankkunden entweder bei Ihrem Kreditinstitut oder unter
http://www.vergleich.info/ratgeber/downloads/ . Das zur Verfügung gestellte Muster kann direkt am Rechner ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
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