Auf das Festgeldkonto der Bank of Scotland gibt es ab sofort bis zu 3,50 % Zinsen p.a. – keine Mindestanlagesumme erforderlich!
Vergleich.info berichtet: Die Bank of Scotland hat erneut an der Zinsschraube gedreht und die Zinsen beim 2-, 3- 4- sowie 5-jährigen Festgeld gekürzt. Mit bis zu 3,50 % Zinsen p.a. und der erweiterten deutschen Einlagensicherung steht die Direktbank im Festgeld-Vergleich allerdings noch immer weit oben.
Keine Mindestanlage: Top-Zinsen ab dem ersten Euro
Zwar müssen sich Anleger bei Neuabschluss eines Festgeldkontos mit leicht gesenkten Zinsen vergnügen, die kundenfreundlichen Rahmenbedingungen machen das Festgeldkonto der Bank of Scotland noch immer zu einem sehr interessanten Anlagekonto. Neben Kontoführungsgebühren wird nämlich auch auf eine Mindestanlagesumme verzichtet. Somit greift die Verzinsung bereits ab dem ersten angelegten Euro. Deshalb können auch niedrigere Summen rentabel und sicher anlegten werden.
Die Mindestlaufzeit liegt bei 2 Jahren mit 2,60 % Zinsen pro Jahr. Des Weiteren können Sparer ihr Geld auch über 3 sowie 4 Jahre anlegen. Die einzelnen Zinssätze können der Übersicht unter http://www.vergleich.info/konto-karte/festgeld/bank-of-scotland/ entnommen werden. Entscheiden können sich Anleger auch zwischen monatlicher und jährlicher Zinsgutschrift. Bei der monatlichen Gutschrift fällt der Zinssatz aufgrund des unterjährigen Zinseszinseffektes geringfügig nieder aus als bei jährlicher Ausschüttung.
Optimaler Schutz auch für hohe Anlagebeträge
Das Festgeldkonto der Bank of Scotland ist aber nicht nur für Kleinanleger interessant. Denn auch hohe Summen können bei der Direktbank sehr sicher deponiert werden. Erst im letzten Jahr ist die Bank of Scotland dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. beigetreten. Die Einlagen eines jeden Kunden sind somit über die gesetzliche Grundsicherung von 85.000 Britische Pfund hinaus bis zu einer Summe von 250.000 Euro geschützt. Die Sicherungsgrenze gilt für alle Spareinlagen bei der Direktbank. Tagesgeld- und Festgeld-Guthaben müssen in diesem Fall zusammengerechnet werden.
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