In der Abrechnungspraxis der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen große Veränderungen an. Nach einer aktuellen Meldung des Verbraucherportals PKV-Vergleich (http://www.pkv-vergleich.de) streben die privaten Krankenversicherer eine Optimierung des bisherigen Systems an. Die Abrechnung für Behandlungskosten beim Arzt wurden bisher zunächst zwischen dem Arzt und dem Privatpatienten abgerechnet, woraufhin der Patient die erhaltene Rechnung seines Arztes bei seiner PKV einreichen konnte, die wiederum die Rechnungssumme auf das Privatkonto des Versicherten überwies.
Altes Abrechnungssystem der PKV für Patienten ungünstig
Durch die lange Bearbeitungszeiten, die momentan noch zwischen dem Einreichen der Arztrechnung bei der PKV und der Überweisung der Rechnungssumme an den Versicherten liegen, sieht es in der Praxis so aus, dass der Versicherte die Kosten der Arztrechnung für seine private Krankenversicherung vorstrecken muss und sein Geld erst einige Zeit später zurück bekommt. Dieses Vorgehen, das ja für den Versicherungsnehmer recht nachteilig ist, soll nun geändert werden.
Was plant die PKV konkret?
Konkret ist seitens der privaten Krankenversicherung geplant, die Abrechnungs- und Genehmigungsabläufe zukünftig so zu beschleunigen, dass privat Krankenversicherte die Kosten für durchgeführte Behandlungen bei Ärzten, Masseuren oder Heilpraktikern in so kurzer Zeit auf ihr Konto überwiesen bekommen, dass ein Vorlegen der Kosten nicht mehr notwendig ist. Stattdessen kann der privat Krankenversicherte das Geld, das er von seiner PKV erhalten hat, direkt zur Begleichung der angefallenen Kosten heranziehen.
Nicht alle Privatpatienten profitieren vom neuen System
Natürlich ist der Optimierungswille der privaten Krankenversicherer ist natürlich lobenswert, leider weist er jedoch eine Schwachstelle auf. Dies liegt daran, dass nicht alle privat Krankenversicherte von der neuen Abrechnungspraxis profitieren werden. Der bei PKV-Vergleich erschienene Newsartikel (http://www.pkv-vergleich.de/private-krankenversicherung-optimiert-ihr-abrechnungssystem-755) weist klar nach, dass beispielsweise Beamten das neue Abrechnungssystem nichts nutzen wird. Zwar sind in der Regel alle Beamten in einer privaten Krankenversicherung versichert, da sich ihnen sonst keine günstige Möglichkeit zur Vorsorge vor Gesundheitskosten bietet, dennoch haben sie von einer schnelleren Abrechnung ihrer Behandlungskosten keinen Vorteil. Dies liegt daran, dass Beamte die Hälfte ihrer Behandlungskosten von ihrer PKV erhalten, die andere Hälfte jedoch von der Beihilfestelle ihres Dienstherrn. Hierdurch ist es in der Praxis so, dass Beamte zunächst die aufgelaufenen Kosten für Behandlungen mit ihrer Beihilfestelle abrechnen müssen und sich erst danach an ihre private Krankenversicherung wenden können. Darum geht für Beamte der angestrebte Zeitvorteil verloren.
Neue Abrechnungspraxis greift nicht bei Apotheken
Ein weiterer Punkt, der vielen Privatpatienten zu schaffen macht, kann durch die neue Abrechnungspraxis ebenfalls nicht beseitigt werden. Nämlich die Abrechnung von Kosten, die für Medikamente in der Apotheke anfallen. Denn eine direkte Abrechnung zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer Apotheke ist momentan, zumindest noch, nicht vorgesehen. Bedenkt man in diesem Zusammenhang, dass gerade chronisch kranke Menschen oftmals höhere Kosten für Medikamente als für Behandlungen beim Spezialisten tragen müssen. Man darf gespannt sein, ob beziehungsweise wann sich die privaten Krankenversicherer dieser Problematik annehmen werden. Die Beschleunigung des Abrechnungssystems für Behandlungskosten in der PKV ist jedoch definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.