Geschädigte bleiben auf einem Teil der Kosten sitzen
Ines Uhlig PR GmbH
(ddp direct) Rutschpartien auf nassen Straßen und Aquaplaning gehören im Herbst zu den häufigsten Unfallursachen. Wer unschuldig in einen solchen Unfall verwickelt wird, geht meist gutgläubig davon aus, dass die Versicherung des Unfallgegners alle Kosten ersetzen wird. In der Realität bleiben Geschädigte jedoch oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Und das aus Unwissenheit: Die Dreistigkeit, mit der Versicherungen rechtmäßige Ansprüche einfach wegkürzen, geht in die Nähe einer strafbaren Handlung, urteilt Daniela Mielchen, Mitglied im Vorstand der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
So auch im Fall Frank S.: Er ist gerade auf dem Weg zum Einkaufen, als es auf einmal ordentlich kracht. Die Folge ist eine riesige Beule in der Seite seines Audis. Ein Sachverständiger seiner Werkstatt beziffert den Schaden auf knapp 12.000 Euro, die von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden müssen. Diese will jedoch nur knapp 10.000,00 Euro zahlen, da eine andere Werkstatt den Schaden viel günstiger behoben hätte. Muss Frank S. nun selber für die Differenz aufkommen? Nein, sagt Verkehrsanwältin Daniela Mielchen. Die Versicherung muss alle Kosten erstatten, auch die einer Vertrauens- oder Markenwerkstatt. Mit Tricks wie im Fall Frank S. versuchen Versicherungen jedoch die Kosten zu drücken. Geschädigte sollten der Versicherung also nicht blind vertrauen und Kürzungen prüfen lassen.
Versicherungen sparen dreistellige Millionenbeträge
Häufig sind die Versicherer mit ihren Tricks erfolgreich, da viele Verkehrsteilnehmer ihre Rechte nicht kennen und rechtlichen Beistand nicht in Anspruch nehmen: Die offensichtlich immer noch vorhandene Scheu, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, spart den Versicherungsgesellschaften jährlich dreistellige Millionenbeträge, so Daniela Mielchen. Angst vor hohen Anwaltskosten muss jedoch niemand haben. Denn bei unverschuldeten Unfällen werden die Kosten automatisch von der gegnerischen Versicherung getragen. Weitere Informationen sowie einen Anwalt in ihrer Nähe finden Geschädigte unter www.verkehrsanwaelte.de, der Internetseite der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
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