Autofahrt: Bedienen der Navigationsfunktion am Mobiltelefon verboten

Musik hören, Kommunizieren, Fotos machen und im World Wide Web surfen. Das alles und noch viel mehr ist mit den modernen Mobilfunkgeräten möglich. Viele lassen sich auch als Navigationsgerät nutzen. Ideal, wenn man unterwegs ist und kein fest installiertes Gerät besitzt. Allerdings gilt hier das gleiche wie für den Gebrauch von Mobiltelefonen am Steuer. Die Benutzung eines Mobiltelefons als Navigationsgerät während der Fahrt stellt einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO dar. Die Folge: eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen informieren über die Entscheidung des OLG Hamm.

Hände müssen frei sein

Autofahrer dürfen keine Mobiltelefone am Steuer nutzen. Das ist bekannt. Einem aktuellen Fall zufolge bezieht sich das Verbot aber auch auf das Benutzen des Mobiltelefons als Navigationsgerät. Ein Autofahrer wurde am Steuer dabei beobachtet, wie er eine Einstellung am Mobiltelefon vornahm, um es als Navigation zu nutzen. Die Polizeistreife hielt ihn an und kündigte ein Bußgeld von 40 Euro an. Beide Hände müssen nämlich während der Fahrt frei sein, um das Fahrzeug einwandfrei bedienen zu können. Der Fahrer war mit der Strafe nicht einverstanden. Zu unrecht, wie das OLG Hamm feststellte. Der Einwand des Fahrers: „Die Bußgeldvorschrift erfasse nicht die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe“ galt also nicht. Das Abrufen von Daten für die Navigation ist als Benutzung des Mobiltelefons einzustufen, nicht erlaubt und damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

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