Auslaufmodell deutscher Privatbanken – wie die Einlagensicherung langsam sterben soll

showimage Auslaufmodell deutscher Privatbanken - wie die Einlagensicherung langsam sterben soll

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

Erfurt, 4. April 2012. Mit der Kappung der Einlagensicherung deutscher Banken, geht auch das Vertrauen der Sparer dahin, befürchtet der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mit Sitz in Erfurt. Viele Sparer hätten in der letzten Zeit Post von ihrer Bank bekommen mit dem Hinweis, dass die geschützte Spareinlage in den kommenden Jahren gekürzt werde.

Seit 1998 gibt es in Deutschland die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) in Berlin. Jede Bank mit Hauptsitz im Inland muss dieser Einrichtung angehören. Damit sind die Einlagen deutscher Sparer, wie auch in allen anderen Ländern der Europäischen Union, bis zu 100.000 Euro geschützt. Vielen privaten Banken, die um das Vertrauen ihrer Kunden buhlen mussten, ging dieser Schutz nicht weit genug. Nachdem Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen schon eine eigene Sicherungseinrichtung geschaffen hatten, garantierten die Privatbanken eine freiwillige Einlagensicherung über die 100.000 Euro hinaus. Allerdings ohne Rechtsanspruch des Kunden. Diese Einlagensicherung soll in den kommenden Jahren gekürzt werden.

Kürzungen um 75 % in den nächsten 14 Jahren

Eine Bank in Deutschland muss mindestens 5 Millionen Euro Eigenkapital nachweisen können. Durch die freiwillige Einlagensicherung sind Guthaben einschließlich der aufgelaufenen Zinsen pro Anleger bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals geschützt. Das heißt: Bei einem kleinen Institut liegt die Mindestsicherungsgrenze bei 1,5 Millionen Euro (bei 5 Millionen Eigenkapital). Dieser Schutz soll nun abgebaut werden; in 14 Jahren um 75 %! „Sollte dies der Fall sein“, so die Einschätzung des DVS, „würde der Einlagenschutz bei einer kleinen Privatbank nur noch rund 430.000 Euro pro Kunde betragen. Das mag für den Durchschnittssparer ausreichend erscheinen. Wer aber größere Geldbeträge beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto parkt, muss mit hohen Verlusten im Fall einer Insolvenz „seiner“ Bank rechnen.“

Dem Sicherungsfonds könnte schnell die Luft ausgehen

Fragt man nach den Gründen der Privatbanken, warum die Einlagensicherung gekappt werde, erhält man vom Bundesverband deutscher Banken, kurz BdB, die Aussage, dass der heutige Garantiewert kein realistisches Versprechen mehr sei. Im Fall einer Krise sei der Sicherungsfonds sowieso überfordert. An seine Grenzen geriet der Einlagensicherungsfonds zuletzt auf dem Höhepunkt der Lehman-Pleite, als viele deutsche Anleger hohe Verluste hinnehmen mussten.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22

Kontakt:
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Claudia Lunderstedt-Georgi
Langer Berg 7
99094 Erfurt
03641 35 35 08

http://www.dvs-ev.net
info@dvs-ev.net

Pressekontakt:
All4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info@all4press.de
0361 5506710
http://www.all4press.de